Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sprachen sich im März 2024 mit einer Mehrheit von 58 Prozent für die Auszahlung einer 13. AHV-Rente aus. Die Rente wird erstmals am 3. Dezember 2026 ausbezahlt, zusätzlich zur regulären Dezemberrente. Damit erhöht sich der jährliche AHV‑Beitrag um 8,33 Prozent. Es betrifft 2,6 Millionen Pensionierte.
Was in der Abstimmungsvorlage damals aber nicht geregelt wurde: Wie wird diese Zusatzrente finanziert? Der Gesamtbedarf für die 13. AHV-Altersrente beläuft sich bei ihrer Einführung im Dezember auf 4,2 Milliarden Franken.
Über die Frage wird am 29. November abgestimmt. Konkret: Soll die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen? Der Bundesrat und das Parlament beantragen für die zusätzlichen AHV-Zahlungen einen um 0,4 Prozentpunkte höheren Normalsatz der Mehrwersteuer. Er soll neu 8,5 Prozent betragen. Um 0,2 Prozentpunkte soll der Sondersatz für die Hotellerie steigen. Derweil ist keine Anhebung des reduzierten Satzes vorgesehen. Zuvor hatte sich das Parlament gegen eine Mischfinanzierung aus Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuererhöhung ausgesprochen.
Die Vorlage wird unterstützt von der SP, den Grünen, der Mitte und vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, welcher die Einführung der 13. AHV-Rente initiiert hatte. Im Vorfeld dieser Abstimmung hatte die Gewerkschaft noch argumentiert, die Zusatzrente liesse sich über den AHV-Fonds finanzieren oder allenfalls über höhere Lohnabzüge.
Der Volksentscheid zur 13. Rente müsse nun solide und ohne Blockaden finanziert werden, argumentiert die Mitte. Die SP unterstützt die Mehrwertsteuererhöhung als politischen Kompromiss. Für die meisten Haushalte sei der Nutzen der zusätzlichen Altersrente deutlich grösser als die Mehrbelastung durch die Steuer.
Bekämpft wird die Mehrwertsteuererhöhung als AHV-Finanzierung hauptsächlich durch die FDP und die SVP, aber auch von einzelnen SP-Sektionen und Gewerkschaften. Dagegen ist auch Swissmem, der Verband der Schweizer Maschinenindustrie.
Für die FDP soll die Finanzierung der AHV über Einsparungen beim Bundeshaushalt erfolgen. Denn mit einem Ja Ende November zur Mehrwertsteuererhöhung könne nicht einmal die Hälfte der beschlossenen 13. AHV-Rente finanziert werden, argumentiert die FDP. Zudem nehme man der Bevölkerung Kaufkraft weg, auch wenn die Güter des täglichen Bedarfs nicht direkt von der Steuererhöhung betroffen seien.
Der Arbeitgeberverband und Economiesuisse haben Stimmfreigabe beschlossen. Der Wirtschaftsdachverband begrüsst zwar, dass das Parlament auf eine Erhöhung der Lohnbeiträge verzichtet hat. Er moniert aber, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer unbefristet sei und nicht an nachhaltige Strukturreformen der AHV gekoppelt wurde.
Bei einer Ablehnung der AHV-Finanzierung in Form von Mehrwertsteuererhöhung müssten Bundesrat und Parlament eine neue Finanzierungsvorlage ausarbeiten. Die Debatte dazu würde neu aufgerollt. Wichtig aber: Die 13. AHV-Rente wird ab Dezember erstmals unabhängig über den Ausgang des Urnenganges am 29. November garantiert ausbezahlt.
Wie stimmen Sie ab am 29. November? Soll die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen? Stimmen Sie hier ab:

