Der diesjährige Dezember bringt für rund 2,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner ein Novum: Die 13. AHV wird erstmals ausbezahlt, und zwar als Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels der jährlichen Rente. So steht es seit der Abstimmung vom März 2024 in der Bundesverfassung.

Über alle Renten hinweg sollen es in etwa 1580 Franken sein, die zum Jahresende als 13. AHV-Rente ausbezahlt werden, so die Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Dabei gibt es allein schon aufgrund des Wohnortes - Inland oder Ausland - Unterschiede. Für Rentenbeziehende im Ausland, zum Beispiel Auslandschweizer, werden rund 700 Franken veranschlagt. Grund für die vergleichsweise tiefe Summe sei, dass die meisten im Ausland lebenden Rentenbeziehenden nur während eines Teils ihres Erwerbslebens in der Schweiz versichert waren und entsprechend weniger Beitragsjahre aufweisen, so das Bundesamt.

Derweil beziffert das BSV den Betrag, den AHV-Bezügerinnen und -Bezüger in der Schweiz erhalten werden, mit durchschnittlich rund 1970 Franken. Wer deswegen nun denkt, dass die Dezember-Rente einfach doppelt ausbezahlt wird und so in etwa 3940 Franken auf dem Konto eintreffen, liegt womöglich falsch. Dies nicht, weil es sich bei den 1970 Franken um einen Durchschnittswert handelt, der aufgrund der AHV-Statistik des Jahres 2025 berechnet wurde und oft von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen dürfte. Sondern: Da die 13. AHV-Rente bei Neurenten anteilsmässig ausbezahlt wird, wird die durchschnittliche 13. AHV-Rente niedriger ausfallen als der veranschlagte Mittelwert.

«Die wenigsten werden per 1. Januar Neurentner, sondern irgendwann im Laufe des Jahres. Also wer zum Beispiel seit dem 1. Juli pensioniert ist, erhält als 13. Rente die Hälfte der monatlichen Rente», erklärt Olaf Wolfensberger, Leiter der Ausgleichskasse Medisuisse, in einem Interview, das am Montag auf der Online-Plattform «Soziale Sicherheit» erschienen ist. Ein Beispiel: Legt man den Mittelwert von rund 1580 Franken zugrunde und geht von einer Person aus, die Anfang Juli pensioniert wurde, so resultiert eine «Dreizehnte» von 790 Franken - nicht von 1580 Franken. Der negative Effekt ist allerdings vorübergehend. Im nächsten Jahr, wenn man nicht mehr sogenannter Neurentner ist und ab Januar Zahlungen aus der ersten Säule der Altersvorsorge erhält, so fällt auch die 13. AHV entsprechend höher als heuer aus.

Eine weitere Möglichkeit, dass die 13. AHV-Rente nicht gleich hoch ist wie die im Dezember ausbezahlte zwölfte Rente, betrifft Ehepaare. Wenn ein Partner schon in Rente ist und der zweite im Laufe des Jahres nachzieht, so greift die Plafonierung für Verheiratete. Auch das kann zu einer geringeren 13. Rente führen.

Neurenten sowie die einsetzende Plafonierung bei Ehepaaren sind nur zwei Beispiele dafür, dass Ende 2026 nicht einfach das Doppelte der Monatsrente ausbezahlt wird. In der Umsetzung bei den zuständigen Stellen wird für jeden Rentner und für jede Rentnerin monatlich ein Zwölftel der in diesem Monat ausbezahlten Rente abgegrenzt, wie Wolfensberger sagt. Im Dezember wird dann die Summe aller je Monat abgegrenzten Beträge ausbezahlt. So wirkt sich jede Veränderung bei den Renten im Laufe des Jahres auf die im Dezember entrichtete 13. Rente aus.

Derweil kann es vorkommen, dass die 13. Altersrente unerwartet steigt. Auslöser ist etwa der Tod eines Ehepartners. Der verbleibende Partner erhält aufgrund der Verwitwung einen Zuschlag, der die Rente erhöht. Ein Rechenbeispiel des Bundes geht von einer Altersrente von 1976 Franken aus. Sie wird ab Januar monatlich ausbezahlt. Im Mai sterbe nun der Ehegatte, woraufhin die Summe von 1976 Franken um einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent auf 2371 erhöht werde. So wird am Jahresende eine 13. Rente von 2206 Franken entrichtet - nicht wie zunächst angenommen 1976 Franken. 

Ein Ausblick: Für nächstes Jahr steht eine höhere 13. AHV-Rente als für dieses Jahr in Aussicht. Hintergrund ist, dass die AHV-Renten per 1. Januar 2027 an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst und so erhöht werden. Der neue monatliche AHV-Durchschnittsbetrag wird sich voraussichtlich auf rund 1605 Franken belaufen, wie das BSV auf Anfrage von cash.ch mitteilt. Die 13. AHV-Rente wird so zwar dem allgemein steigenden Rentenniveau folgen, dürfte aber doch etwas unter 1605 Franken zu liegen kommen. «Dies liegt daran, dass Personen, die vor Dezember versterben, keine 13. Altersrente erhalten und bei einem Rentenbeginn im Laufe des Jahres nur ein anteilsmässiger Betrag ausbezahlt wird», so das Bundesamt.

Reto Zanettin
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