Die Credit Suisse will den Vorschlag von Ethos und anderen Eignern den Aktionären auf der Generalversammlung vom 29. April zur Abstimmung vorlegen, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Einladung zu dem Aktionärstreffen hervorgeht.

Der Aktionärsberater Ethos begründet den Antrag auf eine Sonderprüfung an die Credit-Suisse-Generalversammlung damit, dass sich Fälle wie Greensill nicht wiederholen dürften. Man verstehe zwar, dass die Veröffentlichung des gesamten Untersuchungsberichts Vertraulichkeitsprobleme aufwerfen könnte. Gleichwohl hätten die Aktionäre ein Recht darauf, die wichtigsten Schlussfolgerungen und die Massnahmen zu kennen, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwochabend.

"Wir sind ausserdem der Meinung, dass diese Informationen für die Ausübung unserer Aktionärsrechte an der Generalversammlung vom 29. April unerlässlich sind", so Ethos weiter. Am Antrag beteiligt seien im übrigen weitere Institutionen, darunter etwa die Pensionskassen des Bundes, der Post oder der Stadt Zürich.

Laut Ethos gab es in den letzten Wochen "mehrere Gespräche" mit der Bank. Die Credit Suisse sei auch einverstanden gewesen, sämtliche Fragen zu beantworten. Und Ethos wiederum habe sich bereit erklärt, den Antrag auf Sonderprüfung zurückzuziehen, "falls bestimmte Antworten der Credit Suisse von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft würden".

Allerdings empfiehlt der Verwaltungsrat der Credit Suisse, den Antrag abzulehnen. Angesichts der laufenden Bemühungen, so viel Geld aus den liquidierten Greensill-Fonds für die Kunden zu sichern wie möglich, sei der Verwaltungsrat der Auffassung, dass eine Sonderprüfung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Bank von Nachteil wäre. Dazu komme die juristische und regulatorische Komplexität, heißt es zur Begründung.

Der Verwaltungsrat beantrage zudem, den Mitgliedern des Gremiums und der Geschäftsleitung für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 die Entlastung zu erteilen. Ausgeklammert werden sollen dabei alle Themen mit Bezug zu Greensill. Dieser Antrag solle erst gestellt werden, wenn die regulatorische Prüfung durch die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma abgeschlossen und weitere juristische Fragen geklärt seien. 

(Reuters/AWP)