Die Kläger hatten Credit Suisse Irreführung beim Verkauf von Papieren vorgeworfen, mit denen Investoren auf Schwankungen am Aktienmarkt wetten. Die Papiere verloren Anfang 2018 bei überraschenden Börsenturbulenzen an einem einzigen Tag 96 Prozent. Davon getroffen wurden Anleger, die auf stabile Marktverhältnisse gesetzt hatten.

Die Kläger warfen der Bank vor, durch eigene Geschäfte zu dem Verlust beigetragen zu haben. Doch das Gericht wies dies zurück und hielt Credit Suisse zudem ausreichende Risiko-Informationen zugute. Die Bank und die Anwälte der Kläger waren zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

(AWP)