Newron-CEO Stefan Weber begründet den Schritt mit den andauernden Diskussionen um den Rahmenvertrag zwischen der EU und der Schweiz. Mit dem zusätzlichen Listing in Düsseldorf solle bestehenden, aber auch potenziellen Neu-Investoren aus EU-Ländern der Handel mit der Newron-Aktie über EU-Broker erleichtert werden.

Wie das biopharmazeutische Unternehmen am Donnerstag mitteilte, seien die Aktien nun auch im Primärmarkt der Börse Düsseldorf gelistet. Die Oddo Seydler Bank agiere dabei als Designated Sponsor und Kapitalmarktpartner der Börse Düsseldorf.

Hintergrund dieser Entscheidung von Newron ist die seit fünf Jahren bestehende Auseinandersetzung zwischen der Schweiz und der EU um den vertraglichen Rahmen der gegenseitigen Beziehungen. Die EU-Kommission ist auf der europäischen Seite federführend in dieser Frage und verlangt von der Schweiz «Fortschritte» beim Rahmenvertrag, um die Börsenäquivalenz zu gewähren.

«Es gibt kein Abkommen»

Es gibt Anzeichen, dass die EU-Kommission ihre Drohungen in den nächsten Tagen wahrmacht und die so genannte Äquivalenz der Schweizer Börse per Ende dieses Monats nicht mehr verlängert. "Meines Wissens nach ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass es kein Abkommen gibt", sagte Steven Maijoor, Vorsitzender der ESMA, der europäischen Wertpapier- und Finanzmarktaufsicht.

Damit wird es keine Gleichwertigkeitsanerkennung der Schweizer Börse in der EU mehr geben. Im Streit um ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und EU ist diese Börsenäquivalenz zum Politikum geworden.

Die EU muss die Äquivalenz halbjährlich verlängern. Schon 2018 gab es wegen des Rahmenabkommens Drohungen, die Schweizer Börse vom EU-Binnenmarkt abzuschneiden. Dem Vernehmen nach stellten sich elf Länder, darunter Deutschland, und europäische Wirtschaftsverbände gegen eine solche Strafaktion gegen die Schweiz. Die EU-Kommission scheint sich aber nun durchzusetzen. 

Notfallplan des Bundesrates

Die Schweiz hat bereits im November 2018 einen Plan vorgestellt, um den Schweizer Aktienmarkt im Falle einer Nicht-Verlängerung der EU-Äquivalenz zu schützen. Mittels eines Verbots eines Handels von Schweizer Aktien soll der Börsenbetrieb in der Schweiz aufrechterhalten werden. Ausländische Händler müssen dann Schweizer Aktien definitiv in der Schweiz handeln.

Börsenäquivalenz Ja oder Nein – was kommt auf Anleger zu?

Die Folgen dieses Schrittes werden von Finanzmarktteilnehmern unterschiedlich eingeschätzt. Ob ein Exodus von Firmen ins Ausland bevorsteht, ist nicht ausgemacht. Newron ist allerdings ist das erste Unternehmen, dass sich unter dem Eindruck des Streits auch im Ausland kotieren lässt.

Newron – mit voller Bezeichnung Newron Pharmaceuticals – ist ein italienisches Unternehmen mit Sitz in Bresso in der Nähe von Mailand. Das Unternehmen entwickelt Therapien bei Erkrankungen des Nervensystems. Wie auch andere ausländische Biotech- oder Medizinaltechikunternehmen wählte Newron 2006 die Schweizer Börse für den Börsengang. Der Schweizer Aktienmarkt ist für diese Art Unternehmen beliebt: Sie sind in aller Regel Forschungsunternehmen, die nicht profitabel arbeiten und auf Kapitalgeber angewiesen sind.

(cash/AWP)