Damit sollen sich Unternehmen und Bürger darauf vorbereiten können, wenn die EU und Grossbritannien bis zum vereinbarten Austrittsdatum am 29. März 2019 kein Brexit-Abkommen vereinbart haben. Brexit-Minister Dominic Raab nannte ein solches Szenario unwahrscheinlich. Die Regierung wolle aber sicherstellen, dass Grossbritannien in jedem Fall stark bleibe. Für deutsche Firmen hat beispielsweise der DIHK eine Checkliste für die Folgen des Brexit erstellt.

Im Folgenden eine Auflistung der wichtigsten Punkte von britischer Seite.

Handel

  • Die Regierung weist darauf hin, dass der freie Warenaustausch zwischen der EU und dem Königreich enden würde, wenn es einen "No deal" gibt. Für britische Firmen, die mit der EU Handel betreiben, werde das mehr Bürokratie bedeuten. Zudem würden für sie die gleichen Regeln gelten, die sie bereits beim Handel ausserhalb der EU befolgen müssten. Weiter könnte die Umsatzsteuer im Voraus gezahlt werden müssen.

Zölle

  • Grossbritannien würde neue Importzölle und Einfuhrbestimmungen einführen, um mit Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation (WTO) Handel zu treiben. Dies gelte im "No deal"-Szenario auch für EU-Staaten. Die Zölle könnten sich zudem von jenen unterscheiden, welche die EU für Waren von ausserhalb der Union erhebe.

Finanzdienstleistungen

  • In der EU lebende Briten könnten ihren Zugang zu ihren Konten im Königreich verlieren. Davon könnten der Regierung zufolge mehr als eine Million Briten betroffen sein und dann keine Renten, Löhne und Versicherungsleistungen erhalten, die auf diesen Konten eingehen.
  • Für Kartenzahlungen in die EU müssten die Briten nach einem ungeordneten Brexit mehr Gebühren berappen.
  • Umgekehrt könnten Firmen von Investmentbanken am Finanzplatz London abgeschnitten werden.
  • Laut ihrem Notfallplan für Finanzdienstleister will die britische Regierung an verschiedenen Fronten tätig werden, um die Folgen davon zu minimieren.

Beihilfen

  • Die britische Regierung will ein landesweites Kontrollsystem zur Wahrung des freien Wettbewerbs etablieren. Die Behörde CMA soll der oberste Wettbewerbshüter sein.
  • Dem Austrittsgesetz zufolge sollen die EU-Beihilferegeln in britisches Recht übertragen werden. Dies soll für alle Wirtschaftszweige gelten und auch die Möglichkeit von Ausnahmen umfassen, darunter für den Landwirtschafts- und Fischereisektor.

Pharmazie

  • Grossbritannien will seine eigene Regulierung für medizinische Produkte aufbauen. Firmen müssen ihre Angaben damit direkt der Behörde MHRA zuleiten. Das Königreich will aber weiter Chargenprüfungen akzeptieren, die in den EU-Staaten vorgenommen werden.

Atomenergie

  • In Grossbritannien soll nach dem Brexit eine neue Regulierung der zivilen Atomenergie etabliert sein. Der Zugriff der EU-Behörde Euratom auf spaltbares Material im Königreich wird dann enden. Die Betreiber haben dann die vollen Rechte darauf.

 

(Reuters)