Mit seinem Vorschlag erübrige sich eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle, wie sie die Volksinitiative fordert, schrieb der Bundesrat zum Entscheid. Das Volksbegehren erachtet die Landesregierung als «sehr aufwendig». Zudem befürchtet er, dass die Initiative einen Rückgang der Investitionen in den Wohnungsbau zur Folge hätte, ohne zu einem wirksamen Missbrauchsschutz zu führen.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag erkenne die Landesregierung an, dass die derzeit geltenden Regeln zu missbräuchlichen Mietzinsen komplex und zuweilen undurchsichtig seien, hiess es weiter. Die aus dem Gegenvorschlag im Gesetz festgelegten Regeln würden künftig den Mietenden und Vermietenden ermöglichen, rascher und einfacher festzustellen, ob ein Mietzins missbräuchlich sei.
Die am 23. Juni eingereichte Mietpreis-Initiative fordert, dass Mieten automatisch und regelmässig überprüft werden. Missbräuchlich hohe Mieten sollen ausserdem gesenkt werden.
(AWP)

