Konkret befasste sich die Landesregierung an ihrer Sitzung vom Mittwoch mit einer Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S). Sie beantragt der kleinen Kammer, nicht darauf einzutreten, wie sie mitteilte.
In seinem Communiqué bekräftigte der Bundesrat seine bisherigen Argumente. Die Bundesverfassung in ihrer heutigen Form sehe ein fakultatives Referendum über das Vertragspaket vor.
Im Kern geht es um die Frage, welche Modalitäten für die Volksabstimmung über die neuen Verträge mit Brüssel gelten: Setzt sich der Bundesrat durch, reicht das Volksmehr. Würde die Vorlage dagegen wie von der Ständeratskommission vorgeschlagen mit einer Verfassungsänderung verbunden, bräuchte es für diese auch das Ständemehr.
Auf dem Tisch liegt zudem der Vorschlag, auch ohne neue Übergangsbestimmung ein obligatorisches Referendum durchzuführen. Der Bundesrat sieht dafür die rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt. Das letzte Wort in der Frage hat das Parlament.
(AWP)

