Wegen Pflichtverletzungen bei der Prüfung von Geschäftsberichten des zusammengebrochenen Zahlungsdienstleisters soll EY Deutschland vorübergehend keine neuen Mandate von börsennotierten Unternehmen, Kreditinstituten und Versicherern übernehmen dürfen, wie aus einer Mitteilung der Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) vom Montag hervorgeht. Ausserdem würden Geldbussen gegen das Unternehmen und mehrere Wirtschaftsprüfer verhängt. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Wirecard war im Juni 2020 zusammengebrochen, als bekannt wurde, dass in der Kasse 1,9 Milliarden Euro fehlten. EY hatte die Bilanzen des damaligen Dax-Konzerns aus Aschheim bei München jahrelang abgesegnet. EY Deutschland erklärte, man sei von der Apas darüber informiert worden, dass sie ihre Untersuchung abgeschlossen habe.

Sobald die Aufsicht dem Unternehmen die Details ihrer Entscheidungen offiziell mitgeteilt habe, werde EY diese sorgfältig prüfen. Man habe während der gesamten Untersuchung vollumfänglich mit der Apas kooperiert und Lehren aus dem Fall gezogen. Mit umfassenden Maßnahmen seien Prüfungsqualität und das Risikomanagement gestärkt worden.

Die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelte Apas prüfte nach eigenen Angaben die Arbeit der Wirtschaftsprüfer bei den Abschlüssen der Wirecard AG und der Wirecard Bank AG in den Jahren 2016 bis 2018. Die Aufsicht sieht es als erwiesen an, dass das Prüfunternehmen und mehrere seiner Mitarbeiter ihre Berufspflichten verletzt haben.

Gegen EY verhängte die Aufsicht neben der Auftragssperre eine Geldbuße von 500.000 Euro. Das ist die nach der damaligen Rechtslage geltende Höchstsumme. Fünf Wirtschaftsprüfer sollen Geldbußen von 23.000 bis 300.000 Euro zahlen. Die Verfahren gegen sieben weiteren Wirtschaftsprüfer wurden eingestellt, weil diese ihre Berufszulassungen zurückgegeben haben und damit laut Gesetz nicht mehr von der Apas belangt werden dürfen.

Bestehende Mandate der Wirtschaftsprüfer sind laut Apas nicht betroffen. Gegen die Entscheidung können die Betroffenen Einspruch bei der Apas einlegen und bei einer Ablehnung eines Einspruchs vor Gericht klagen. Die Apas betonte, es handle sich ausschließlich um Konsequenzen der Berufsaufsicht, die für andere Verfahren nicht bindend sei.

Der Wirecard-Skandal hat eine ganze Reihe von Schadenersatz- und Strafverfahren ausgelöst. So sieht sich EY mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, die das Unternehmen zurückgewiesen hat. Vor dem Landgericht München sind drei ehemalige Wirecard-Manager wegen Bilanzfälschung, Marktmanipulation, Untreue und Bandenbetrug angeklagt.

(Reuters)