Wer in einem Jahr pensioniert wird, kann sich freuen. Er oder sie gehört zur den Ersten, die die 13. AHV-Rente erhalten. Dass diese ab Dezember 2026 ausbezahlt wird, ist aufgrund der Abstimmung im Frühjahr 2024 klar. Damals sagte eine Mehrheit von Volk und Ständen Ja zu dem jährlichen Zuschlag, der ein Zwölftel der normalen Altersrente betragen soll.

Zwar ist Stand heute noch auszudiskutieren, wie die 13. AHV-Rente finanziert wird. Dafür stehen nun die sämtliche Einzelheiten fest - von den Anspruchsvoraussetzungen und der Berechnung bis hin zur buchhalterischen Handhabung. Das zuständige Bundesamt hat all dies in einem Schreiben festgehalten, das vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde.

Ein Punkt sticht heraus: Persönliche Lebensentscheide wirken sich auf die Höhe der 13. AHV-Rente aus. Zudem dürfte der Vorbezug in den kommenden Jahren attraktiver werden.

Am schlichtesten ist die Einzelrente, die aktuell mindestens 1260 Franken und maximal 2520 Franken beträgt. Sie erhöht sich nach der Pensionierung mit 65 Jahren um einen Zwölftel. Man bekommt die «Dreizehnte», also 1260 bis 2520 Franken, jeweils Ende Jahr ausbezahlt. Die Beträge ändern sich freilich, wenn sich das Band von Minimal- bis Maximalrente ändert. Das ist 2026 nicht so, die Summen bleiben gleich hoch, wie 2025.

Wenn der «Ehe-Deckel» greift

Diffiziler als bei der Einzelrente verhält es sich bei den Ansprüchen von Leuten, die sich das Ja-Wort gegeben haben - sprich, die die verheiratet sind. Der Grund dafür ist die sogenannte Plafonierung: Die Renten, welche die Ehegatten zusammengezählt bekommen, werden auf 150 Prozent der Maximalrente - aktuell also 3780 Franken - gedeckelt. Beide Partner erhalten höchstens je 1890 Franken im Monat.

Meistens gehen die Eheleute nicht zum gleichen Zeitpunkt in den Ruhestand, etwa aufgrund eines Altersunterschieds. Die Plafonierung greift aber, sobald beide eine Altersrente beziehen. Und daher muss der Partner, der zuerst pensioniert wurde, mit einer Kürzung der Rente rechnen, die ihm schon zugestellt wird. Dies wirkt sich auch auf die 13. AHV-Rente aus, wie die folgende Musterrechnung zeigt. Sie geht von der Maximalrente und vom Renteneintritt des Partners zur Jahresmitte aus.

Rente eines Ehepartners bei Pensionierung des anderen Ehepartners
Ausbezahlte Rente von Januar bis Juni jeweils 2520 Franken
Anteil 13. AHV-Rente pro Monat von Januar bis Juni jeweils 210 Franken
Renteneintritt des Partners  
Ausbezahlte Rente von Juni bis Dezember jeweils 1890 Franken
Anteil 13. AHV-Rente pro Monate von Juni bis Dezember  jeweils 157,50 Franken
Ausbezahlte 13. AHV-Rente im Dezember 2205 Franken

Tabelle: Musterrechnung zur 13. AHV-Rente für Ehepaare. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen.

Sobald der Ehepartner oder die Ehepartnerin den Ruhestand erreicht, sinkt die ausbezahlte Rente des bereits pensionierten Partners auf 1890 Franken von 2520 Franken pro Monat. Dadurch verringert sich auch die 13. AHV-Rente, deren Anteile Monat für Monat verbucht, aufsummiert und Ende Jahr gesamthaft ausbezahlt werden.

Konkret: Vor der Plafonierung werden während sechs Monaten je 210 Franken veranschlagt, danach nur noch 157,50 Franken pro Monat. Am Jahresende wird somit nicht mehr die Maximalrente, sondern noch 2205 Franken als 13. Rente ausbezahlt. In den Folgejahren werden es 1890 Franken sein, weil dann das ganze Jahr über die gedeckelte Rente entrichtet wird.

Vorbezug führt zu Kürzung, Aufschub bringt Zuschlag

Das Rentenalter ist nicht auf 65 fixiert, man kann es zwischen 63 und 70 Jahre ansetzen - das ist ein Baustein der AHV-21-Reform, die seit Anfang 2024 in Kraft ist.

Wegen des flexiblen Altersrücktritts kann man also früher als mit 65 in Rente gehen und die AHV vorbeziehen. Sie wird dann aber gekürzt. Bei einem vollen Vorbezug um 18 Monate sinkt der Anspruch um 10,2 Prozent.

Die Kalkulation der 13. AHV-Rente ist nun zweigeteilt. Zum einen in die Phase während des Vorbezugs und zum anderen in die Phase ab dem Referenzalter. Hintergrund ist, dass die Altersrente beim Erreichen des Referenzalters definitiv berechnet wird. Folgendes Bild ergibt sich:

Ganzer Vorbezug der Altersrente um 18 Monate - Phase während des Vorbezugs:

Ausbezahlte gekürzte Rente von Januar bis Dezember 2160 Franken
Anteil 13. AHV-Rente pro Monat von Januar bis Dezember  180 Franken
Ausbezahlte 13. AHV-Rente im Dezember 2160 Franken

 

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen.

Die «Dreizehnte» beläuft sich also auf 2160 Franken. Das sind 360 Franken weniger als die Maximalrente. Zu dieser Differenz führt zweierlei: Einerseits der Kürzungssatz von 10,2 Prozent, der aufgrund des 18-monatigen Vorbezugs angewendet wird. Andererseits wird aufgrund des Vorbezugs nicht mit der Maximalrente, sondern nur mit dem reduzierten Wert von 2405 Franken gerechnet. Man rutscht in der nach Beitragsjahren abgestuften Skala nach unten. Die AHV-Beitragspflicht besteht während des Vorbezugs aber weiter, was dann in die definitive Berechnung zum Zeitpunkt des Referenzalters einfliesst.

Ganzer Vorbezug der Altersrente um 18 Monate - Phase ab Erreichen des Referenzalters:

Definitiver Rentenkürzungsbetrag 245 Franken
Ausbezahlte gekürzte Rente von Januar bis Dezember 2275 Franken
Anteil 13. AHV-Rente pro Monat von Januar bis Dezember  189,60 Franken
Ausbezahlte 13. AHV-Rente im Dezember 2275 Franken

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen.

Ab dem Erreichen des Referenzalters wird nun die Maximalrente angenommen, diese aber um 245 Franken beziehungsweise um 10,2 Prozent gekürzt. So ergibt sich eine Rente von 2275 Franken pro Monat. Davon wird monatlich ein Zwölftel - 189,60 Franken - als Anteil für die 13. Rente verbucht, über das Jahr aufaddiert und im Dezember ausbezahlt: Man bekommt 2275 Franken als 13. AHV überwiesen.

Gerade in die andere Richtung geht es bei einem Aufschub der Altersrente. Dabei verzichtet man eine Zeit lang auf die Zahlungen, bekommt danach aber einer Zuschlag, der entsprechend der Aufschubsdauer abgestuft ist. Für 36 Monate ist der Zuschlagssatz 17,1 Prozent; in dieser Phase ruft man 90'720 Franken nicht ab (36 mal 2520 Franken). Daraus folgt diese Berechnung der 13. AHV:

Total der aufgeschobenen Renten 90'720 Franken
Zuschlag beim Satz von 17,1 Prozent  431 Franken
Ausbezahlte erhöhte Rente von Januar bis Dezember 2951 Franken
Anteil 13. AHV-Rente pro Monat von Januar bis Dezember  245,90 Franken
Ausbezahlte 13. AHV-Rente im Dezember 2951 Franken

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen.

Bei einem Rentenaufschub um 36 Monate erhöht sich die dann später entrichtete AHV von 2520 auf 2951 Franken, und entsprechend resultiert eine 13. Rente von 2951 Franken, die im Dezember ausbezahlt werden wird. Freilich gibt es während des Rentenverzichts keine Rente, auch keine 13. AHV-Rente.

Zudem ist absehbar, dass der Rentenaufschub in Zukunft weniger lukrativ sein wird, während der Vorbezug attraktiver wird. Denn ab 2027 sollen die Sätze für den Zuschlag beziehungsweise die Kürzung angepasst und gestutzt werden. Folglich verringern sich die Zuschläge und die Kürzungen. Dies ist ebenfalls in der AHV-21-Reform vorgesehen. Wie hoch die Sätze sein werden, ist momentan noch nicht bekannt.

Finanzierung der 13. AHV noch offen

Noch ungeklärt ist weiterhin, woher die Mittel für die 13. AHV genommen werden sollen. Das Parlament hat hierzu noch keine Lösung beschlossen. Der Nationalrat bevorzugt eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer. Der Ständerat spricht sich für eine Kombination aus Mehrwertsteuererhöhung und Lohnbeiträgen aus.

In der Diskussion werden unterschiedliche Gesichtspunkte abgewogen. Im Kern möchte man einen sozial möglichst gerechten Weg finden, der aber die Wirtschaft so wenig, wie es geht, belastet. Ausserdem soll die Lösung eine Abstimmung überstehen können. Gerade eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer muss zwingend vors Volk.

Reto Zanettin
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