Laut Andrea Opel, Rechtsprofessorin an der Universität Bern, spricht die Steuergesetzgebung des Bundes gegen den direkten Abzug der Steuern vom Lohn, wie ihn die Stimmbevölkerung von Basel-Stadt am vergangenen Sonntag gutgeheissen hat.

Die Bedenken von Andrea Opel betreffen zunächst die Regel, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Steuerabzug abmelden müssen, falls sie diesen nicht hinnehmen wollen (Opt-out-Regel). «Ich bin der Meinung, dass nur ein Opt-in gesetzlich zulässig wäre, also wer einen Steuerabzug von seinem Bruttolohn möchte, muss sich aktiv bei seinem Unternehmen melden», sagt Rechtsprofessorin gegenüber der «Basler Zeitung».

Zudem setze das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes den rechtlichen Rahmen, «an den sich die Kantone halten müssen». Das Bundesrecht sieht bei der Quellensteuer zwar vor, dass Steuern vom Lohn abgezogen werden können. Doch davon werden laut der Steuerexpertin nur zwei Gruppen erfasst: «Einerseits Leute, die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten, andererseits Arbeitnehmende in der Schweiz, die noch keine Aufenthaltsbewilligung C, also noch keine definitive Niederlassungsbewilligung haben.»

Zur Anfechtung der neuen Basler Steuerregeln braucht es nun jemanden, der beim Bundesgericht Beschwerde einlegt. Dieses wird dann entscheiden, ob das kantonale Recht mit dem Bundesrecht vereinbar ist oder nicht. Bloss: Bis dato ist niemand bekannt, der Beschwerde erheben will.

Auch der Arbeitgeberverband der Region Basel winkt auf Anfrage der «Basler Zeitung» ab. Man warte vorerst ab und schaue, wie der Regierungsrat die Umsetzung angehe. Dass der Verband unzufrieden mit der neuen Lösung ist, hat er unmittelbar nach der Abstimmung klar gemacht. Es werde noch mehr Bürokratie bei den Arbeitgebern verursacht, zudem würden die Bürgerinnen und Bürger bevormundet.

Am letzten Abstimmungssonntag sprachen sich 53,4 Prozent der Stimmberechtigten für die Vorlage aus, welche die Steuerverschuldung der Leute eindämmen soll. Zuvor hatte der Grosse Rat (das Parlament) beschlossen, dass ein Teil des Lohnes direkt an die Steuerverwaltung geht. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, weshalb die Steuerrechtsänderung vor das Volk kam.

Reto Zanettin
Reto ZanettinMehr erfahren