Laut einem Entscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe bleibt der Tochtergesellschaft Doc Morris der Betrieb eines Apothekenautomaten in einer kleinen baden-württembergischen Gemeinde weiterhin untersagt. Damit wurde das vom Landgericht Mosbach verhängte Verbot bestätigt.

Vor zwei Jahren hatte die Versandapotheke in dem 2000-Seelen-Ort Hüffenhardt einen ersten Automaten in Deutschland installiert. Bei der "pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe" konnten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten.

Weiterzug möglich

Nach Klagen des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg und von Apothekern aus der Umgebung wurde der Betrieb allerdings gerichtlich gestoppt. Das Unternehmen hat nach der Bestätigung des Verbots durch das OLG nun die Möglichkeit, das Urteil zum Bundesgerichtshof weiter zu ziehen.

Zur Rose wollte das Urteil vorerst nicht kommentieren. "Wir wollen zuerst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese dann genau auswerten", sagte eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AWP. Über einen möglichen Weiterzug des Urteils werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Für die Versandapotheke Zur Rose ist Deutschland der wichtigste Absatzmarkt. Im vergangenen Jahr erzielte die Gruppe im nördlichen Nachbarland einen Umsatz von 581 Millionen Euro. Im Heimmarkt Schweiz lag der Umsatz bei 527 Millionen Franken.

(AWP)