Die Behörde entschied am 31. August, dass die geplante Statutenklausel übernahmerechtlich gültig und wirksam sei, sofern Transparenzvorgaben sowie die Zustimmung der Aktionäre einschliesslich der Mehrheit der Minderheit erfüllt werden.
Zudem löst die Transaktion laut Entscheid für die Aktionäre der Familie Mankel keine Angebotspflicht aus. Die Aktionäre der Familie Kaba gelten bei der Abstimmung über das Opting-out als Minderheitsaktionäre und ihre Stimmen zählen bei der Mehrheit der Minderheit mit, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Qualifizierte Aktionäre mit mindestens 3 Prozent der Stimmrechte können innert fünf Börsentagen nach Publikation des Entscheids Einsprache erheben. Die Übernahmekommission setzte für das Verfahren eine Gebühr von 50'000 Franken fest. Sie wird Dormakaba, Gesellschaften der Familie Mankel und den Kaba-Familienaktionären solidarisch auferlegt.
(AWP)

