Elon Musk sorgte diese Woche während der Telefonkonferenz zu den Geschäftsergebnissen von SpaceX für Schlagzeilen, als er bestätigte, dass sowohl SpaceX als auch Tesla Inc. Sonderausschüsse gebildet haben, um eine mögliche Fusion zu prüfen. «Wir befinden uns praktisch an der Schwelle zur Singularität der Superintelligenz», sagte Musk. «Eine Zusammenarbeit bietet grosses Potenzial.»
Je nach Ausgestaltung einer Fusion könnte auch Musk persönlich stark profitieren. Laut Berechnungen des «Bloomberg Billionaires Index» könnte ein Zusammenschluss sein Vermögen um mehr als 110 Milliarden US-Dollar steigern, indem die Zuteilung von Tesla-Aktien – die andernfalls erst 2028 fällig geworden wäre – beschleunigt wird. Zudem könnten – abhängig von der Bewertung Teslas im Rahmen der Transaktion – weitere Milliarden aus Musks Vergütungspaket für 2025 freigesetzt werden, ohne dass Tesla die operativen Meilensteine erreichen müsste, die normalerweise für eine solche Auszahlung erforderlich wären. Tesla und SpaceX reagierten nicht auf Anfragen um Stellungnahme.
Musks Vermögen nahm am Mittwoch um mehr als 60 Milliarden US-Dollar zu, nachdem die Aktien beider Unternehmen infolge der Nachrichten über Fusionsgespräche sowie starker Quartalszahlen von SpaceX gestiegen waren. Der 55-jährige Musk erhielt im vergangenen Jahr bei Tesla ein beispielloses Vergütungspaket, das bei vollständiger Erfüllung der Bedingungen einen Wert von fast einer Billion US-Dollar erreichen könnte. Das auf zehn Jahre angelegte Programm ist an ehrgeizige Leistungsziele geknüpft, darunter die Auslieferung von einer Million «Optimus»-Robotern, der kommerzielle Einsatz von einer Million Robotaxis sowie die Auslieferung von 20 Millionen Fahrzeugen.
Ergänzt wurden diese Ziele durch Vorgaben zur Marktkapitalisierung, die zwischen 2 und 8,5 Billionen US-Dollar liegen. Bisher wurde keiner der operativen oder marktkapitalisierungsbezogenen Meilensteine erreicht. Wie bei den meisten Vergütungsplänen für Führungskräfte enthält auch Musks Paket Bestimmungen für den Fall eines Kontrollwechsels («Change-in-Control»-Klauseln).
Eine Fusion kann diese Klauseln auslösen, wenn die bisherigen Tesla-Aktionäre nach dem Zusammenschluss über weniger als 50 Prozent der Stimmrechte am neuen Unternehmen oder dessen Muttergesellschaft verfügen. Angesichts der Tatsache, dass SpaceX derzeit etwa ein Drittel höher bewertet wird als Tesla, wäre dies ein plausibles Szenario – wenngleich das tatsächliche Ergebnis von der konkreten Struktur der Transaktion abhängen würde.
Sollten die entsprechenden Klauseln für einen Kontrollwechsel greifen, werden die operativen Meilensteine ausser Acht gelassen; Musks Auszahlung bemisst sich dann stattdessen am Marktwert von Tesla im Rahmen der Transaktion. Das bedeutet: Würde Tesla bei einer Fusion mit 2 Billionen US-Dollar bewertet – dem ersten Meilenstein bei der Marktkapitalisierung –, erhielte Musk Aktien im Netto-Gegenwert von mehr als 6 Milliarden US-Dollar. Aktuell liegt der Wert von Tesla bei etwa 1,5 Billionen US-Dollar.
«Ob diese Klauseln für einen Kontrollwechsel tatsächlich greifen, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Transaktion ab. Aktionäre beider Seiten sollten jedoch davon ausgehen, dass Musks Anreize auf eine möglichst hohe Bewertung abzielen – und sich fragen, wie die zuständigen Gremien damit umgehen werden», erklärt Jason Schloetzer, ausserordentlicher Professor für Rechnungswesen an der McDonough School of Business der Georgetown University.
Vereinbarung sieht für den Fall eines Kontrollwechsels Ausnahmen vor
Gemäss dem derzeitigen Vergütungspaket darf Musk die aus der Zuteilung stammenden Aktien fünf Jahre lang nicht verkaufen – allerdings gibt es auch hier Ausnahmen für den Fall eines Kontrollwechsels. Ein noch grösserer Vorteil für Musk könnte sich aus der beschleunigten Unverfallbarkeit seines Tesla-Vergütungspakets von 2018 ergeben. Sein ursprüngliches, auf extrem ehrgeizige Ziele ausgerichtetes («Moonshot»-)Vergütungspaket umfasste rund 304 Millionen Optionen, deren Ausübbarkeit an das Erreichen bestimmter Meilensteine – sowohl hinsichtlich der Marktkapitalisierung als auch operativer Ziele – geknüpft war; diese wurden allesamt erreicht.
Anfang des Jahres handelten Musk und der Verwaltungsrat ein Umsetzungspaket aus, das es ihm ermöglicht, die Optionen im Wege eines Nettoausgleichs auszuüben. Dies reduziert den Liquiditätsbedarf, den er andernfalls für die Begleichung von Steuern und Ausübungskosten hätte aufbringen müssen. Im Gegenzug werden die rund 286 Millionen Aktien, die er erhalten hat, erst im Januar 2028 endgültig unverfallbar – ein zusätzlicher Anreiz für ihn, dem Unternehmen treu zu bleiben. Kommt es jedoch zu einem Kontrollwechsel, werden diese Aktien sofort unverfallbar.
Zudem unterliegen die Aktien nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer fünfjährigen Haltefrist. Die Vereinbarung sieht jedoch für den Fall eines Kontrollwechsels Ausnahmen vor, die es Musk unter Umständen erlauben, die Aktien bereits früher zu veräussern. Derzeit haben diese Aktien einen Wert von mehr als 110 Milliarden US-Dollar; da sie noch nicht unverfallbar sind, fliessen sie bislang nicht in die Berechnung von Musks Nettovermögen im Bloomberg-Vermögensindex ein.
Musk verfügt zudem über zwei Vergütungspakete bei SpaceX, die von einer etwaigen Transaktion voraussichtlich weniger stark betroffen wären. Das auf Raketentechnologie und künstliche Intelligenz ausgerichtete Unternehmen gewährte ihm bis zu 1,3 Milliarden Aktienanteile (Restricted Shares), deren Erhalt an das Erreichen bestimmter Meilensteine bei der Marktkapitalisierung sowie an operative Ziele – etwa die Errichtung einer menschlichen Kolonie auf dem Mars oder die Rechenleistung geplanter weltraumgestützter Rechenzentren – geknüpft ist.
Der Verwaltungsrat kann die Meilensteine für die Marktkapitalisierung anpassen, um Fusionen oder Übernahmen zu berücksichtigen; dies geschah bereits, nachdem SpaceX das von Musk gegründete KI-Startup xAI erworben hatte. Dies legt nahe, dass der Verwaltungsrat die Ziele auch im Falle einer Fusion mit Tesla entsprechend anpassen würde, damit die Transaktion das Erreichen dieser Vorgaben nicht künstlich erleichtert. Gleichzeitig könnte jedoch Druck auf den Verwaltungsrat entstehen, ein weiteres Vergütungspaket für den Gründer zu schnüren.
(Bloomberg/cash)
