Wie die italienische Nachrichtenagentur Adnkronos am Freitag berichtete, muss sich nun das Berufungsgericht in Turin nochmals mit dem Fall beschäftigen. Der frühere Eternit-Unternehmer Stephan Schmidheiny hatte vor diesem Gericht bereits eine Herabsetzung seiner Strafe auf ein Jahr und acht Monate Haft erzielt.

Die Richter in Rom stellten nun fest, dass der Turiner Eternit-Prozess schwerwiegende Mängel in der Beweiswürdigung hat. Im konkreten Fall geht es um fahrlässige Tötung eines ehemaligen Arbeiters der Eternit-Fabrik in Cavagnolo.

Schmidheinys Sprecherin bezeichnete die Annullierung des Urteils in einer am Freitag verschickten Stellungnahme als «wegweisend». Die Verteidigung werde im Revisionsverfahren erneut belegen, dass Stephan Schmidheiny nicht für die Asbest-Tragödie und den asbestbedingten Tod des Arbeiters verantwortlich sei.

(AWP)