Seit dem 26. Mai 2021 profitieren Schweizer Medtech-Unternehmen nicht mehr von einem privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Denn bis dahin hätte das MRA aktualisiert werden müssen, was die EU jedoch ablehnte. Sie begründete dies mit den ungenügenden Fortschritten bei den institutionellen Fragen.

Die Schweiz ihrerseits bekräftigte "erneut ihre Forderung nach einer Aktualisierung des betreffenden Kapitels des MRA und stellte fest, dass die im Abkommen vorgesehenen Voraussetzungen dafür erfüllt sind", heisst es in einer Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).

Das 1999 zwischen der Schweiz und er EU abgeschlossenen Abkommen ist Teil der sogenannten "Bilateralen I". Es vermeidet die "doppelte Zertifizierungen sowie die Herstellung unterschiedlicher Produktlinien für den Schweizer und den EU-Markt", wie das Seco weiter schreibt. Dadurch werde der Marktzugang erleichtert und Kosten eingespart.

"Die unter das MRA fallenden Sektoren machten 2021 rund zwei Drittel des Handels mit Industrieprodukten zwischen der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten aus." Die 20 vom Abkommen abgedeckten Produktbereiche stellten 2021 für die Schweiz laut Seco ein Exportvolumen in die EU von über 90 Milliarden Franken dar und umgekehrt ein Importvolumen aus der EU von über 75 Milliarden Franken.

(AWP)