Vor wenigen Tagen hat der Ständerat einen ersten Pflock eingeschlagen: Die UBS soll ihre Auslandstöchter zu 90 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Der Vorschlag liegt nahe am Plan des Bundesrates, der eine 100-prozentige Eigenmittelunterlegung verlangt. Damit hat die kleine Kammer des Bundesparlaments Abstand genommen von einer Lösung, die 50 Prozent hartes Eigenkapital und 50 Prozent AT1-Anleihen zur Absicherung der UBS-Auslandsbeteiligungen vorgesehen hätte.
Auch wenn der Ständeratsbeschluss eine Wende in der Kapitaldiskussion darstellt, final entschieden ist diese noch nicht. Das Geschäft geht als Nächstes in den Nationalrat und muss in seiner Endfassung von beiden Kammern gutheissen werden. Danach ist eine Volksabstimmung möglich.
Also dürfte sich die Diskussion bis auf Weiteres um verschiedene Varianten der Eigenmittelanforderungen drehen. Dennoch ist ein zweiter und vertiefter Blick in die Bundesratsbotschaft erhellend, konkret auf eine Fussnote, die sich mit Solvenzkrisen der Tochtergesellschaften systemrelevanter Banken wie der UBS auseinandersetzt. Dabei können die Verluste für das Stammhaus sogar höher ausfallen als der ursprüngliche Beteiligungswert, heisst es vonseiten der Landesregierung. Sie liefert ein Beispiel zur Illustration:
Eine ausländische Tochtergesellschaft habe ein Eigenkapital von 5 Milliarden US-Dollar und sei mit einem Wert von 5 Milliarden US-Dollar in den Büchern der Muttergesellschaft verbucht. Angenommen, die entsprechende Tochtergesellschaft müsse eine einmalige Busse von 8 Milliarden US-Dollar bezahlen, so kann sie diese nicht ohne Hilfe des Stammhauses tragen.
Um die Insolvenz der Tochtergesellschaft abzuwenden, finanziert das Mutterhaus diese Busse durch einen Kapitaleinschuss von 8 Milliarden US-Dollar in die Tochtergesellschaft, so die bundesrätliche Überlegung. Dadurch kann das Geschäft der Tochtergesellschaft auch nach der Bussenzahlung weitergeführt werden und die Tochtergesellschaft ist unverändert mit einen Beteiligungswert von 5 Milliarden US-Dollar bei der Konzernmutter verbucht.
«Die Verluste, die dem Stammhaus aus einer Tochtergesellschaft entstehen können, sind daher nicht auf maximal 100 Prozent des Beteiligungswerts begrenzt, sondern können durchaus auch im ordentlichen Geschäftsgang (also im Going Concern) höher ausfallen», so der Bundesrat.
Im Ständerat war von diesem Gesichtspunkt nur kurz die Rede. Einzig der Walliser Mitte-Politiker Beat Rieder taxierte alle im Raum stehenden Regulierungsvorschläge als «untauglich, um eine akute Liquiditäts- und Bankenkrise zu lösen». Er führte aus: «Wir streiten hier eigentlich über eine Kommastelle in einer Gleichung, die das eigentliche Problem gar nicht löst.»
Ob seine Ratskollegen ernsthaft glaubten, dass eine Prozentzahl in einer Bilanz vor einer höheren Busse der US-Notenbank Fed schütze, wenn die UBS-Tochter in den USA gravierende Mängel aufweise? Beat Rieders Frage war rhetorisch gemeint, ein Nein die erwartbare Antwort. Rieder bezifferte die Grössenordnung der Bussen, welche die Fed den Banken in den Vereinigten Staaten erfahrungsgemäss erteilt, mit zehn bis 20 Milliarden US-Dollar.
Die UBS wollte den Sachverhalt auf Anfrage von cash.ch nicht kommentieren.
Derweil finden die Folgerungen des Rechtsanwalts und Mitte-Politikers in der Fachwelt Rückhalt: «Keine der vorliegenden Varianten deckt das Risiko ab, dass hohe Verluste in einer UBS-Auslandstochter eine Kapitalerhöhung notwendig machen. Die verschiedenen Vorschläge konzentrieren sich auf Fälle, in denen der Wert der Beteiligung beziehungsweise Tochtergesellschaft in der Bilanz des Stammhauses zwar sinkt - aber das Stammhaus kein neues Kapital in die Tochter einschiessen muss», sagt Corinne Zellweger-Gutknecht, Rechtsprofessorin der Universität Basel.
Ihr zufolge kann sich eine Kapitalerhöhung aber aufdrängen, wenn der Gastland-Regulator die Tochter andernfalls schliesst oder abwickelt - und das Stammhaus negative Folgen wie Rufschädigung oder Ansteckung anderer Auslandsbeteiligungen vermeiden will. Woher das UBS-Stammhaus das neue Kapital nehme, bleibe in der Vorlage komplett ungeregelt. «Nur schon deswegen ist die Lösung des Bundesrates keineswegs extrem. Denn extreme Risiken sind selbst darin nicht abgedeckt», folgert Zellweger-Gutknecht im Gespräch mit cash.ch.
Das kann Stoff für die anstehende Diskussion im Nationalrat sein. Dabei ist die Lage ohnehin pikant und die durch den Ständerat beschlossene 90-Prozent-Unterlegung keineswegs in Stein gemeisselt. Zum einen dürfte zu reden geben, dass die UBS den Beschluss der kleinen Kammer als «übermässige» Verschärfung der Schweizer Eigenkapitalanforderungen eingestuft hat und dabei geblieben ist, dass die Kosten extremer Regulierung Schaden verursachen würden. UBS-freundliche Vertreter dürften diesen Standpunkt ebenfalls einnehmen und so für mildere Kapitalvorschriften eintreten.
Zum anderen haben die Sozialdemokraten ihren Widerstand gegen ein Abrücken von der 100-Prozent-Kernkapital-Unterlegung schon angekündigt. Die soeben beschlossene 90-Prozent-Quote sei ungenügend, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Entsprechend ist ein Referendum absehbar, sollte das Parlament den Bundesratsentwurf auch nur geringfügig abschwächen.
Peter V. Kunz, Rechtsprofessor der Universität Bern, denkt, dass sich der Nationalrat von der Linie des Ständerats wegbewegen wird und etwa einen Kompromiss bei 70 oder 75 Prozent hartem Kernkapital findet. Dafür gebe es sachliche Argumente, «zum Beispiel, dass die UBS im internationalen Vergleich benachteiligt wäre mit allzu strengen Regeln. Eine solche Regelung wäre immer noch teuer für die UBS, aber sicherlich verkraftbar.», sagte Kunz im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP.

