Der SPD-Politiker hat ein Papier vorgelegt, das er mit "Aktionsplan der Bundesregierung" überschreibt. Tatsächlich ist der Katalog aber nur mit dem Justizministerium abgestimmt. In anderen, von der Union geführten Teilen der Bundesregierung gibt es Vorbehalte. Wann das Finanzministerium Eckpunkte auf der Grundlage des Aktionsplans ins Kabinett einbringen will, lässt das Ministerium offen.

Einige der zentralen Vorschläge:

Bilanzkontrolle

Bislang kontrolliert zunächst die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Bilanzen, erst danach kann sich die BaFin einschalten. Dieses auf das Mitwirken des Unternehmens angewiesene zweistufige System hatte sich im Wirecard-Skandal als unzureichend erwiesen. Die BaFin soll künftig direkt und unmittelbar mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können. Das schließe Auskunftsrechte gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht ein, die Öffentlichkeit früher als bisher über ein Vorgehen der BaFin bei der Bilanzkontrolle zu informieren.

Aufsicht über Abschlüssprüfer

Die staatliche Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll mehr Biss bekommen – auch bei ihren Sanktionsmöglichkeiten. Sie soll Prüfungen nicht nur bei konkreten Anhaltspunkten für Berufspflichtverletzungen, sondern in größerem Maße auch ohne Anlass und risikobezogen durchführen.

Stärkere Unabhängigkeit der Prüfer

Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken, sollen die externen Prüfer alle zehn Jahre rotieren. Bislang ist das nur alle 20 Jahre verpflichtend. Die Trennung zwischen Prüfung und Beratung soll gestärkt werden. Die zivilrechtliche Haftung von Abschlussprüfern für Pflichtverletzungen, die bislang auf vier Millionen Euro begrenzt ist, wird auf den Prüfstand gestellt. Das Bilanzstraf- und Bilanzordnungswidrigkeitenrecht soll verschärft werden.

Mehr Kompetenzen und bessere Ausstattung für die BaFin

Die Personalausstattung und Kompetenzen der BaFin sollen verbessert werden, damit diese u.a. eine wirksame Bilanzkontrolle auch umsetzen kann. Es werde analysiert, wie Eingriffsrechte der BaFin im Anleger- und Verbraucherschutz gestärkt werden können. Zudem werde untersucht, wie Anreize für Hinweisgeber verbessert werden können. Die BaFin werde in ihrer Aufsichtspraxis ein besonderes Augenmerk auf die ganzheitliche Betrachtung von solchen Konzernen legen, aus denen bisher nur einzelne Tochtergesellschaften ihrer Aufsicht unterstehen.

Europäische Securities and Exchange Commission

Mittelfristig soll eine Europäische Securities and Exchange Commission (SEC) entstehen mit deutlich mehr Kompetenzen als die heutigen europäischen Aufseher haben. Als Vorbild dient dabei die US-Börsenaufsicht SEC.

Klare Regeln für Zahlungsdienstleister

Bislang werden Zahlungdienstleister unterschiedlich beaufsichtigt. Künftig solle es zumindest auf europäischer Ebene eine einheitliche Aufsicht geben.

(Reuters)