Dafür hätten sich im Rahmen einer Vorabklärung genügende Anhaltspunkte ergeben, schrieb die SER am Donnerstag in einem Communiqué. Die mutmassliche Verletzung stehe im Zusammenhang mit der Bekanntgabe von kursrelevanten Tatsachen.

Die SER "prüft im Rahmen der Untersuchung, ob tatsächlich eine Verletzung der Regularien vorliegt. Es werden keine Auskünfte über das laufende Verfahren erteilt." Die Regulierungsstelle werde über den Ausgang des Verfahrens informieren, hiess es.

(AWP)