Die Finanzmarktaufsicht Finma hat nun erste Bewilligungen für Aufsichtsorganisationen über Vermögensverwalter ausgestellt und eine Registrierungsstelle für Kundenberater zugelassen. Zudem hat das Finanzdepartement erste Ombudsstellen für Finanzdienstleister nach Fidleg anerkannt.

Mit dem Erlass des Finanzinstitutsgesetzes (Finig) und des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) müssen unabhängige Vermögensverwalter und Trustees neu von der Finma bewilligt werden, wie die Aufsichtsbehörde in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Überwacht werden sie jedoch von den Aufsichtsorganisationen (AO), die ihrerseits ebenfalls eine Bewilligung der Finma brauchen.

Die ersten Bewilligungen als Aufsichtsorganisationen (AO) über Vermögensverwalter und Trustees gehen nun an den "Organisme de Surveillance des Instituts Financiers" (OSIF) mit Sitz in Genf und die "Organisation de Surveillance Financière" (OSFIN) mit Sitz in Neuenburg. Die Organisationen hätten ihre Gesuche im Januar 2020 bei der Finma eingereicht. Gegenwärtig lägen der Finma noch drei weitere AO-Gesuche vor, die später eingereicht worden seien, schreibt die Aufsichtsbehörde.

2206 Meldungen von Vermögensverwaltern

Die Vermögensverwalter und Trustees müssen bis Ende 2022 eine Bewilligung bei der Finma beantragen und nachweisen, dass sie an einer AO angeschlossen sind. Dabei mussten sie sich bis Ende Juni 2020 bei der Behörde melden. Bis zu diesem Stichtag hat die Finma laut den Angaben 2206 Meldungen erhalten: Im Einzelnen waren 1934 Vermögensverwalter und 272 Trustees an einer Bewilligung interessiert.

1208 Meldungen stammen aus der Deutschschweiz, 743 aus der Romandie und 255 aus dem Tessin, wie der Finma-Mitteilung zu entnehmen ist. Am 6. Juli 2020 habe die Finma erstmals zwei Vermögensverwalter bewilligt.

BX Swiss erste Registrierungsstelle

Des Weiteren hat die Finma die Börsenbetreiberin BX Swiss per 20. Juli 2020 als erste Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und Kundenberater zugelassen. Mit der Zulassung weiterer Registrierungsstellen sei zu rechnen, schreibt die Behörde.

In einer Registrierungsstelle eintragen müssen sich gemäss Fidleg Kundenberaterinnen und Kundenberater von Finanzdienstleistern, die keiner Aufsicht unterstehen und ihre Dienstleistung in der Schweiz erbringen. Mit der Zulassung der ersten Registrierungsstelle beginne nun eine sechsmonatige Übergangsfrist: Die betroffenen Kundenberater müssen nun bis zum 19. Januar 2021 ein Gesuch um Eintragung in einem Beraterregister einreichen.

Mehrere Ombudsstellen

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat per 24. Juni auch die ersten Ombudsstellen nach Fidleg anerkannt, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Gegenüber dem "selbstregulatorischen Ombudswesen" für Banken in der Vergangenheit ist mit dem Fidleg der Anschluss an eine Ombudsstelle für alle Finanzdienstleister obligatorisch geworden.

Auf der Liste des EFD figuriert neben der seit 1993 tätigen Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman auch der Verein "Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)" und der Verein "Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)" - beide mit Sitz in Zürich - sowie die Stiftung "Ombud Finance Switzerland" mit Sitz in Bern.

Weitere Anerkennungsverfahren für Ombudsstellen seien hängig, heisst es. Ombudsstellen sollen Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen der Kundin oder dem Kunden und Finanzdienstleister im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens erledigen.

(AWP)