Die Bank hat mit der Finanzmarktaufsicht Finma eine Vereinbarung für einen "Säule 2"-Puffer getroffen. Die CS bekräftigte am Donnerstag aber, an ihren Aktienrückkäufen festzuhalten.
Vereinbarungen zu "Säule 2"-Puffern sind laut Experten ein gängiges Instrument der Aufsichtsbehörde. Mit der Haltung von zusätzlichen Eigenmitteln soll laut der entsprechenden Verordnung denjenigen Risiken Rechnung getragen werden, die nicht von den "normalen" Mindest-Eigenmitteln ("Säule 1") erfasst sind.
Ein Finma-Sprecher bestätigte am Donnerstag gegenüber der AWP, dass die Aufsichtsbehörde der CS in diesem Kontext einen "Säule 2"-Puffer auferlegt hat. Zudem stehe die Finma in dieser Sache auch mit anderen Aufsichtsbehörden in Kontakt, bekräftigte er weiter. Zu weiteren Einzelheiten äussere sich die Behörde nicht.
Die CS hielt am Donnerstag in ihrem Geschäftsbericht fest, dass es im Kontext der Auflösung der mit Greensill erstellten "Lieferketten-Finanzierungsfonds" zu Verlusten kommen könnte. Eine Schätzung der möglichen Kostenfolgen für die CS sei aber noch nicht möglich. Im Rahmen der Auflösung der vier Fonds, die Ende Februar noch Vermögen von 10 Milliarden Dollar aufwiesen, hat die CS bisher 3,1 Milliarden an die Investoren zurückbezahlt.
Trotz der Finma-Anforderungen hält die CS aber an ihrer Prognose einer Kernkapitalquote (CET1) von mindestens 12,5 Prozent für "mindestens das erste Halbjahr 2021" fest, wie sie am Donnerstag bekräftigte. Unverändert bleibe auch die Prognose für das Aktienrückkaufprogramm, das die Bank weiterhin durchführe. Die Grossbank hat im Februar bei Vorlage des Jahresergebnisses für 2021 Aktienrückkäufe von 1,0 bis 1,5 Milliarden Franken in Aussicht gestellt.
(AWP)