Neu lässt die Finanzmarktaufsicht Finma zudem die E-ID für die digitale Eröffnung von Kundenbeziehungen zu.
Mit der «Liveness Detection» will die Finma den steigenden Risiken im Zusammenhang mit Technologien wie der Künstlichen Intelligenz Rechnung tragen. Mit dem zusätzlichem Sicherheitselement berücksichtige sie Anliegen aus einer Anhörung, teilte die Behörde anlässlich der Verabschiedung ihres teilrevidierten Rundschreibens «Video- und Online-Identifizierung» mit. Die Änderungen treten per Anfang November in Kraft.
Eine «Liveness Detection» soll verhindern, dass die Online-Anmeldeverfahren von Betrügern mit Fotos, Videos oder künstlich erzeugten «Deepfakes» ausgetrickst werden können. Während bei einer «passiven» Lebendigkeits-Prüfung etwa die typischen Gesichtsmerkmale einer Person mit einem gespeicherten Bild verglichen wird, muss bei einer «aktiven» Prüfung eine Person eine bestimmte Aktion wie etwa Blinzeln oder Kopfbewegungen ausführen.
(AWP)

