Damit könnte die Finanzaufsicht als nächstes die Einlagensicherung veranlassen, mit der Rückzahlung der versicherten Kundeneinlagen zu beginnen.

Der Rechtsanwalt Michael Frege wurde als Insolvenzverwalter eingesetzt, sagte Gerichtssprecherin Cosima Freter. Die Bafin hatte die Bank zuvor bereits geschlossen und ihre Mittel eingefroren, nachdem der Mutterkonzern Greensill Capital ins Straucheln geraten war.

Nach einer entsprechenden Ankündigung der Bafin, die in Kürze folgen könnte, muss die Einlagensicherung der privaten Banken in Deutschland die Anleger entschädigen. Der Fall dürfte der grösste dieser Art seit dem Zusammenbruch der Maple Bank vor fünf Jahren werden. Auf Zahlungen dürfen vor allem private Anleger hoffen, während das beispielsweise für einige institutionelle Investoren wie Städte nicht gilt. Gebietskörperschaften sind explizit von Entschädigungen ausgenommen.

Die Greensill Bank hat laut informierten Kreisen rund 3 Milliarden Euro an versicherten Einlagen. Bei der Maple Bank vor fünf Jahren ging es um 2,6 Milliarden Euro. Hinzu kommen 500 Millionen Euro, die von der Einlagensicherung der Bankenbranche nicht abgedeckt sind.

Banken müssen Loch füllen

Die Einlagensicherung der privaten Banken besteht aus zwei Teilen, die beide aus Beiträgen der Mitgliedsbanken gespeist werden, deren grösste Deutsche Bank AG und Commerzbank AG sind. Den Banken werden durch die Wiederauffüllung der Fonds zusätzliche Kosten entstehen, sagten mit der Angelegenheit vertraute Kreise. Allerdings sei es noch zu früh zu sagen wieviel.

  • Die gesetzliche Entschädigungseinrichtung wird den Kreisen zufolge etwa eine Milliarde Euro an Greensill-Kunden auszahlen müssen und muss bis 2024 wieder aufgefüllt werden. Sie kommt für Einlagen von Privat- und Firmenkunden bis zu einer Grenze von 100'000 Euro auf. Ausgenommen sind Einlagen von Finanzinstitutionen sowie Einlagen der öffentlichen Hand.Der freiwillige Einlagensicherungsfonds wird zwei Milliarden Euro auszahlen müssen, kann dies allerdings länger zeitlich strecken. Er deckt Einlagen ab, die über 100'000 Euro hinausgehen. Im Fall der Greensill Bank beträgt die Obergrenze 75 Millionen Euro. Geschützt werden Guthaben von Privatpersonen, Stiftungen sowie - mit gewissen Einschränkungen - die Einlagen von Wirtschaftsunternehmen und anderen Gläubigern. Generell nicht abgedeckt werden auch hier Einlagen von Finanzinstitutionen und Gebietskörperschaften.Praktisch abgewickelt werden die Auszahlungen beider durch den Einlagensicherungsfonds.

Die Bafin hatte in einer forensischen Sonderprüfung der Greensill Bank festgestellt, dass das Institut nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von einigen bilanzierten Forderungen zu erbringen. Die Behörde ordnete daraufhin ein Moratorium an, um die Vermögenswerte zu sichern.

 

(Bloomberg)