Das Einschreiten der Bundesanstalt sei dringend geboten, weil AMS die gesetzliche einjährige Sperrfrist nach dem gescheiterten ersten Übernahmeangebot verletze, heisst es in dem Brief des IG-Metall-Vorstands an die Bafin.

Das Problem: Nicht die AMS selbst, sondern zwei verschiedene AMS-Tochtergesellschaften sind die Bieter. Deshalb greift laut Wertpapiergesetz die Sperrfrist für ein erneutes Angebot desselben Unternehmens nicht. Die Schutzfrist soll einem Unternehmen nach einem gescheiterten Übernahmeversuch eigentlich wieder eine Verschnaufpause für die Alltagsarbeit verschaffen.

Das Angebot der AMS-Tochter Opal Bidco GmbH an die Osram-Aktionäre war Anfang Oktober gescheitert, weil es die selbstgesetzte Mindestannahmeschwelle von 62,5 Prozent mit 52 Prozent verfehlte. Kurz darauf kündigte die AMS Offer GmbH ein gleiches Angebot mit der Annahmeschwelle von 55 Prozent an.

«Einfacher Bauerntrick»

IG-Metall-Vorstandsmitglied Klaus Abel forderte die Bafin auf, diesem "einfachen Bauerntrick" einen Riegel vorzuschieben. Das erneute AMS-Angebot binde die Ressourcen des Osram-Managements und torpediere die Arbeit am notwendigen Konzernumbau. Die Bafin wollte den Brief der Gewerkschaft am Mittwoch nicht kommentieren.

Osram ist die Nummer eins bei Auto- und Sensorlicht, schreibt aber Verluste. AMS hält 20 Prozent an Osram und will aus beiden Unternehmen "einen globalen Technologieführer für Sensoriklösungen und Photonik" schaffen. Die IG Metall befürchtet eine Zerschlagung Osrams mit seinen 24'000 Mitarbeitern.

(AWP)