Die Beschwerdeinstanz der SIX Group hat einen Rekurs des Unternehmens abgewiesen und die Dekotierung per 3. November bestätigt, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Grund ist die «ernsthaft in Frage stehende Zahlungsfähigkeit».
Die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels gegen den Entscheid der Beschwerdeinstanz laufe aber aktuell noch, so die Mitteilung. Eine formelle Dekotierung der Aktien werde deshalb «bis auf Weiteres» nicht stattfinden.
Anfang Oktober hatte IGEA den Willen zur Aufrechterhaltung der Börsenkotierung in der Schweiz bekräftigt. Dank einen Zusammenschluss mit der britischen RBCARE2023 und der Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung soll die finanzielle Zukunft des Unternehmens gesichert werden, hiess es damals.
(AWP)