Angesichts der Turbulenzen infolge westlicher Sanktionen und russischer Gegensanktionen im Zuge des Ukraine-Kriegs räumte das Geldhaus wie bereits die Deutsche Bank das Fehlen von russischen Unternehmensaktien ein, die bei einer russischen Partnerbank verwahrt werden sollten.

In einem Brief an Investoren vom 12. Juli erklärte die US-Bank, sie bemühe sich um die Wiedererlangung von Aktien der Einzelhandelskette Magnit. Für diese Aktien hatte die J.P. Morgan Hinterlegungsscheine (depositary receipts) an Kunden ausgegeben.

Mit derartigen Zertifikaten können Investoren Rechte an Aktien erwerben, die an einer ausländischen Börse gehandelt werden. Damit ein Investor das angelegte Geld zurückerhält, müssen Hinterlegungsscheine zunächst in die zugrundeliegenden Aktien umgetauscht werden.

Russland hatte im Zuge eigener Sanktionen gegen Investoren aus so genannten unfreundlichen Ländern seine Regeln geändert. J.P. Morgan erklärte nun, einige der zugrundeliegenden Magnit-Aktien könnten fehlen, nachdem einzelne Investoren ihre Hinterlegungsscheine zweimal umgetauscht hätten. Das war möglich geworden, nachdem Russland Gesetze zum obligatorischen Umtausch dieser Zertifikate erlassen hatte.

Auf gleiche Weise hatte bereits die Deutsche Bank den Überblick über russische Aktienbestände verloren, für die sie Hinterlegungsscheine an Kunden ausgegeben hatte. Denn einige Hinterlegungsscheine seien ohne Beteiligung des Instituts in Aktien getauscht worden.

J.P. Morgan erklärte in dem Investorenbrief, Bargelderlöse aus dem Verkauf wieder aufgetauchter Aktien würden anteilig an die Zertifikate-Inhaber ausgeschüttet. Vermisst würden lediglich weniger als ein Prozent der bei einem anderen Finanzinstitut verwahrten Aktien.

(Reuters)