Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen», die am 29. November an die Urne kommt, verlangt, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer auch künftig als wirtschaftliche Einheit gemeinsam besteuert werden. Gleichzeitig soll in der Verfassung verankert werden, dass sie nicht schlechter gestellt sein dürfen als Konkubinatspaare.
Das Parlament müsste den Verfassungsartikel auf Gesetzesstufe umsetzen. Geschehe dies nicht innerhalb von drei Jahren, käme eine Übergangsbestimmung zur Geltung, die der Bundesrat mit einer Verordnung erlassen müsste. Die Initianten schlagen dafür eine alternative Steuerberechnung vor, bei der die Steuerbehörden automatisch den für das Ehepaar günstigeren Tarif anwenden müssten. Ein Paar müsste dann zwar nur eine Steuererklärung ausfüllen, würde aber drei Mal veranlagt.
«Ein ungutes, kompliziertes Szenario»
Für den Bundesrat ist das Begehren jedoch hinfällig, da die Stimmbevölkerung im März 2026 mit grossem Mehr bereits den Systemwechsel zur Individualbesteuerung beschlossen hat. Jahrzehntelang habe sich die Politik mit der Problematik der Heiratsstrafe befasst, sagte Keller-Sutter am Dienstag in Bern vor den Medien. Seit dem Frühjahr liege endlich eine vom Parlament und vom Stimmvolk abgesegnete Lösung vor.
Ab 2032 sollen alle Personen von Bund, Kantonen und Gemeinden individuell besteuert werden. «Das Ziel, die Heiratsstrafe abzuschaffen, ist mit Annahme der Individualbesteuerung bereits erreicht», hielt Keller-Sutter fest.
Ein Ja zur Mitte-Initiative würde dagegen zu einem administrativen Chaos mit widersprüchlichen Steuersystemen führen. Der Bund müsste Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuern, während bei den Kantons- und Gemeindesteuern die beschlossene Individualbesteuerung gälte. «Das wäre ein ungutes, kompliziertes Szenario», sagte Keller-Sutter.
Rechtssicherheit für die Kantone
Es sei offen, wie das Parlament die Initiative umsetzen würde. Die Diskussionen würden von vorne beginnen, sagte Keller-Sutter. Klar ist laut der Finanzministerin, dass sie dem Bundesrat nicht die Streichung der Individualbesteuerung beantragen und einen Volksentscheid rückgängig machen könnte.
Bis zum Vorliegen einer neuen Lösung müssten die Kantone die Umsetzung der beschlossenen Individualsteuer trotzdem vorantreiben. «Das ist etwas kompliziert.» Keller-Sutter sprach in diesem Zusammenhang von einem «steuerlichen Perpetuum mobile». Es sei nun angezeigt, «den Fünfer gerade und das Thema ruhen zu lassen». Mit der Initiative würde nichts gewonnen.
Keller-Sutter räumte ein, dass sich die Kantone die Individualbesteuerung nicht gewünscht hätten. Ebenso wenig wünschten sie sich aber unterschiedliche Steuersysteme auf Bundes- sowie auf Kantons- und Gemeindeebene. Sie wollten eine «klare und einheitliche steuerliche Ordnung».
Grosse Bandbreite von Mindereinnahmen
Keller-Sutter gab weiter zu bedenken, dass bei der beschlossenen Individualbesteuerung alle Paare gleich behandelt würden. Die Initiative dagegen würde Ehepaare künftig privilegieren und Unverheiratete benachteiligen. «Je nach Ausgestaltung der gemeinsamen Besteuerung würde der Heiratsbonus verstärkt.»
Die gemeinsame Besteuerung baue überdies Hürden für Zweitverdienende auf - meist Frauen. Sie schwäche deren finanzielle Unabhängigkeit. Die Anreize, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sind geringer als bei einer individuellen Besteuerung.
Je nach Umsetzung der Initiative warnte die Finanzministerin zudem vor Steuerausfällen von bis zu drei Milliarden Franken jährlich. Demgegenüber war bei der Individualbesteuerung von Ausfällen bei der direkten Bundessteuer von rund 630 Millionen Franken die Rede. Allerdings ist offen, wie die Kantone die neuen Vorgaben umsetzen und wie sich das auf ihre Steuereinnahmen auswirkt.
(AWP)

