Homm, der im Januar nicht zum Prozess erschienen war, wurde zu einer 3-jährigen Haftstrafe verurteilt, die zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Auch die Geldstrafe in Höhe von 120'000 Franken wurde auf Bewährung ausgesetzt.

Hinsichtlich ebenfalls angeklagter Betrugstaten in Höhe von angeblich 200 Millionen Dollar stellte das Gericht das Verfahren ein, weil diese in den USA begangen worden waren und die Schweizer Justiz daher nicht zuständig sei. Homm hat die Auslieferung an die USA in dieser Sache verhindert.

Homm wurde vorgeworfen, einen Mechanismus in die Welt gesetzt zu haben, um die Preise von amerikanischen Penny Stocks künstlich und täuschend erhöht zu haben. Er nutzte eine von ihm gegründete Fondsverwaltungsgesellschaft, um die Penny Stocks zwischen den verschiedenen von der Gesellschaft verwalteten Fonds querzuverkaufen, um deren Kurse und Handelsvolumen sowie den Wert der Fonds zu steigern.

(Bloomberg)