Die Bank begründete dies mit der «Regelung der Ad-hoc-Publizitätspflicht», wie sie den Zeitungen am Donnerstag mitteilte. Eine Vorabinformation von Mitarbeitern wäre nach eigener Darstellung nicht erlaubt gewesen.

«Das ist schlechter Stil», sagte der Präsident des Schweizerischen Bankpersonalverbands, Michael von Felten, zu den CH Media-Zeitungen.

Welche Abteilungen vom Stellenabbau betroffen sind und inwiefern er sich auf die beiden Hauptstandorte St. Gallen und Zürich auswirken wird, wolle die Bank weiterhin nicht mitteilen. «Es werden bis zu 70 Kündigungen notwendig sein», sagte ein Raiffeisen-Sprecher.

(AWP)