Der 3. Zivilsenat verhandelt über eine Klage der Fondsgesellschaft Deka Invest wegen erlittener Kursverluste. Hinter der Musterklägerin stehen rund 2000 ähnlich gelagerte Fälle, die ihre Forderungen ebenfalls durchsetzen wollen. Richter Christian Jäde wird wahrscheinlich zu Beginn der Verhandlung sagen, welche Schwerpunkte er setzen will.

Für das Verfahren ist entscheidend, wann Volkswagen das Ausmass der Abgasmanipulation und die finanziellen Folgen bewusst wurden. Davon hängt ab, wann der Konzern die Börse mit einer Pflichtmitteilung informieren musste. Die Kläger - zumeist institutionelle Anleger - werfen den Wolfsburgern vor, die Information zu lange geheim gehalten und ihnen dadurch einen Wertverlust ihrer Aktien eingebrockt zu haben. Dem hält VW entgegen, die Kursrelevanz sei erst durch die Bekanntgabe des Gesetzesverstosses durch die US-Umweltbehörde am 18. September 2015 erkennbar geworden. Damals hatte die EPA Volkswagen eine Strafe von bis zu 18 Milliarden Dollar angedroht.

Wegen des grossen öffentlichen Interesses wurde die Verhandlung in den Kongress-Saal der Stadthalle verlegt. Beim Landgericht Braunschweig sind rund 1670 Klagen mit einem Streitwert von insgesamt rund neun Milliarden Euro eingegangen. Davon wurden 1645 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von vier Milliarden ausgesetzt. Sie können im Falle eines Urteils zugunsten der Deka ihre Ansprüche vor dem Landgericht Braunschweig durchsetzen. Ein kleiner Teil der Forderungen richtet sich auch gegen den VW-Haupteigner Porsche SE, der in dem Verfahren Nebenbeklagter ist.

(Reuters)