Diese sei eingeleitet worden, nachdem man eine Beschwerde von einem ehemaligen Mitarbeiter der Geschäftseinheit erhalten habe, teilte der Stahlhersteller am Montag mit. Die bisherigen Ergebnisse der Untersuchung würden keine Vorkommnisse zeigen, die für die bestehenden Finanzzahlen von Swiss Steel im Kontext der Kapitalerhöhung materiell seien.

Die wesentlichsten Vorwürfe des früheren Mitarbeiters würden sich auf Verhalten und Praktiken gewisser Mitglieder des Managements beziehen. Dabei gehe es etwa um die Aktivierung beziehungsweise Kapitalisierung von Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen oder die periodisch korrekte Abgrenzung einer Kostenrückerstattung aus einem Energieliefervertrag.

Gewisse Beschwerden und Behauptungen des vormaligen Mitarbeiters seien anhand der vorläufigen Ergebnisse als unbegründet beurteilt worden, schreibt Swiss Steel. Die Untersuchung, bei der man die Unterstützung externer Anwälte hinzugezogen habe, soll fortgeführt werden, bis alle Beschwerden und Behauptungen gründlich abgeklärt wurden, betont das Unternehmen.

(AWP)