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Pension im Ausland: Die wichtigsten Punkte

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Das Arbeitsleben ist vorbei, die Kinder führen ihre eigene Existenz: Dann den Lebensabend im Ausland verbringen ist der Traum vieler Schweizer. Wegen des Rentenbezugs muss man sich dafür aber sorgfältig vorbereiten.

27.01.2016   14:54
Von Marc Forster
Sitzende Buddhas in der Wat-Po-Tempelanlage in Bangkok.
Ein sehr beliebtes Auswanderungsziel ist Thailand: Sitzende Buddhas in der Wat-Po-Tempelanlage in Bangkok.Quelle: cash

Die Vorstellung, im Alter so etwas wie Ferien für immer zu haben, fasziniert viele. Umfragen zufolge kann sich die Hälfte der Schweizer vorstellen, nach dem Arbeitsleben in die Ferne zu gehen. Wärmere Temperaturen, günstigere Lebensunterhalts- oder Gesundheitskosten oder das Gefühl, fern von Verpflichtungen zu sein, leiten die Gedanken.

Im Vordergrund stehen dabei die Nachbarländer der Schweiz oder Länder, die man schon als Feriendestination bereist hat: Spanien, Nordamerika und die Karibik, Südostasien oder Australien stehen hoch im Kurs. Auch die Megastadt Dubai wird als Alterssitz beliebter. Dazu kommt, dass Ausländer und Schweizer mit ausländischen Wurzeln in die alte Heimat zurückkehren. Italien, Spanien und Portugal sind dabei die wichtigsten Länder.

Anders als ein Umzug von Zürich nach Genf muss beim Auswandern einiges beachtet werden: Bevor es losgeht, tobt erst einmal der Papierkrieg. Um finanziell in sicheren Verhältnissen leben zu können, muss vor allem die Vorsorge genau angeschaut werden.

AHV: Die Guthaben aus der Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung werden grundsätzlich in jedes Land der Welt überweisen. Ausländer, die in der Schweiz in die AHV einbezahlt haben, können sich diese in ihrer Heimat ebenfalls auszahlen lassen, sofern ein Land zur EU oder dem europäischen Freihandelsabkommen EFTA angehört. Die AHV muss in Ländern, die mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen haben, nur im Ausland versteuert werden.

Für die Bürger anderer Länder ist die AHV dann beziehbar, wenn ihr Land ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz hat. Mit Ländern der EU und dem europäischen Freihandelsabkommen EFTA hat die Schweiz solche Abkommen, etwa zur AHV, IV, oder auch Unfallversicherung.

2. Säule: Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist auch bei der beruflichen Vorsorge wichtig. Besteht ein solches zwischen der Schweiz und einem Auswanderungsland nicht, muss das zusammen mit dem Arbeitgeber angesparte Altersvermögen zweimal versteuert werden. Allerdings haben nicht alle Kantone den gleichen Satz in der Quellensteuer. Wer sein Pensionskassengeld vor der Auswanderung in eine Freizügigkeitsstiftung in einen steuergünstigen Kanton legt, fährt besser, ob er nun das Kapital bezieht oder sich die 2-Säule-Vorsorge als Rente auszahlen lässt. Die Regelungen bezüglich 2. Säule sind zwischen den Kantonen teils recht unterschiedlich.

3. Säule: Ein Säule 3a-Konto hat insofern den Vorteil, als dass sie zu jedem Zeitpunkt bezogen werden kann, wenn jemand ins Ausland zieht. In der Schweiz selber bestehen bezüglich des Bezugs des Säule-3a-Vermögens während vieler Lebensjahre massive Einschränkungen. Erst ab 59 Jahren (Frauen) und 60 Jahren (Männer) lässt es sich problemlos beziehen. 

Säule 3a-Geld muss wie das Pensionskassenvermögen aus der 2. Säule versteuert werden, lässt sich aber nicht auf Freizügigkeitskonten transferieren: Gut kommt ein Auswanderer steuerlich weg, wenn eine Bank oder ein Versicherer seine Säule-3a-Stiftung beispielsweise im Kanton Schwyz hat. Um steuerlich gut zu fahren, kann man das Säule-3a-Geld schon dann beziehen, wenn man noch der Schweiz lebt und noch berufstätig ist (also ab 59 bzw. 60 Jahren), und die übrigen Vorsorge-Bestandteile dann, wenn man konkret auswandert.

Kapital und Immobilien: Schweizer Immobilien, die Ertrag abwerfen, müssen in der Schweiz versteuert werden. Wer auch als Rentner in der Schweiz noch Jobs ausübt, muss auch das Einkommen in der Schweiz versteuern.

Krankenkasse: Auch hier spielt der Aspekt EU/EFTA-Ausland oder übrige Welt eine Rolle: In EU- und EFTA-Länder kann man die Schweizer Krankenkasse behalten und hat Anrecht auf die gleichen Leistungen wie in der Schweiz. Bei anderen Ländern hängen die Leistungen von den Sozialversicherungsabkommen ab. Je nach Land ist es ratsamer, sich vor Ort krankenzuversichern.

Sozialversicherungsabkommen: Eine vollständige Auflistung der Abkommen hat das Bundesamt für Sozialversicherungen. EU- und EFTA-Länder oder auch die Länder in ex-Jugoslawien sind umfangreich mit Abkommen abgedeckt. Beispielsweise mit den USA, Kanada oder Israel sind zwar AHV und IV geregelt, nicht aber etwa die berufliche Vorsorge oder Krankenversicherungen.

Mit der ebenfalls beliebten Auswanderungsdestination Thailand gibt es gar kein Sozialversicherungsabkommen: Thailand zieht Auswanderer unter anderem wegen der tiefen Lebenshaltskosten an: Wer dorthin geht, wägt ab, wie sich Kosten für Steuern und Versicherungen im Verhältnis zum Alltagsaufwand verhalten.

Wer sich mit Gedanken an einen Alterssitz im Ausland trägt, sollte sich rechtzeitig damit befassen. Wie bei vielen Vorsorgethemen sollte man sich spätestens ab dem Lebensalter 50 damit befassen. 

 

Haben Sie Fragen zur Pensionierung? Kontaktieren Sie den cash Pensionscoach via E-Mail (pensionscoach@cash.ch) oder Telefon (044 436 77 33)

Für alle weiteren Informationen besuchen Sie die Website des cash Pensionscoaches: pensionscoach.cash.ch

 

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