Der Bundesrat hat am Montag auf Antrag der Notenbank den sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer in Kraft gesetzt. Banken müssen ab dem 30. September 2022 zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken in der Höhe von 2,5 Prozent halten, wie die Regierung am Mittwoch erklärte.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hält die Gefahr einer Überhitzung des Hypothekar- und Immobilienmarktes für gross und hatte deswegen schärfere Kapitalanforderungen gefordert. "Angesichts der heute höheren Risiken am Schweizer Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt kommt der ausreichenden Kapitalhaltung der Banken eine grosse Bedeutung zu", erklärte die SNB. Der Notenbank zufolge seien sowohl das Hypothekenvolumen als auch die Wohnliegenschaftspreise stärker gestiegen als es Fundamentalfaktoren wie Mieten oder Einkommen erklären könnten.

Die Notenbank hatte im März 2020 den antizyklischen Kapitalpuffer aufgehoben, um Banken mehr Spielraum bei der Bereitstellung von Überbrückungskrediten für Unternehmen zur Bewältigung der Coronakrise zu verschaffen. Seit 2014 mussten Geldhäuser neben anderen Kapitalanforderungen für risikogewichtete Positionen, bei denen eine Wohnliegenschaft in der Schweiz als Grundpfand dient, zusätzlich zwei Prozent Kapital vorhalten. Damit sollte die Fähigkeit gestärkt werden, Verluste zu absorbieren, die als Folge exzessiven Kreditwachstums drohen. 

(Reuters)