Strafzinsen auf private Guthaben wurden entweder neu eingeführt, ganz gestrichen oder mit neuen Untergrenzen versehen. Letzteres ist bei der Postfinance der Fall. Zum 1. Oktober wird sie den Schwellenwert, ab dem private Kunden eine Guthabengebühr von 1 Prozent bezahlen müssen, von 1 Millionen Franken auf 500.000 Franken senken.

"Auch wenn wir faktisch keine Zinsen mehr bezahlen, sind uns in den vergangenen 12 Monaten über dreieinhalb Milliarden Franken an Kundengeldern zusätzlich zugeflossen", sagt Postfinance-Sprecher Reto Kormann. "Um den starken Neugeldzufluss zu stoppen und sogar einen Abfluss von Kundengeldern zu erwirken, müssen wir deshalb unser Regime bei der Guthabengebühr verschärfen." Als staatliches Institut dürfe Postfinance eigenständig keine Kredite oder Hypotheken vergeben. "Damit bleiben wenige Produkte, mit denen wir die Belastung durch den Negativzins ausgleichen können."

Auch die Hamburger Sparkasse AG, die einen Strafzins einführen will, begründet ihre Entscheidung mit hohen Kosten für liquide Mittel. "Wenn Kunden grössere Mengen Bargeld auf Girokonten verwahren, kostet dies die Haspa Tag für Tag sehr viel Geld", sagte Sprecherin Stefanie von Carlsburg. "Wir gehen davon aus, dass sich die Belastungen der Niedrigzinsphase in den vergangenen Jahren auf jeweils hohe zweistellige Millionenbeträge belaufen."

Ab September fällt bei dem Hamburger Institut für private Guthaben ab 500.000 Euro ein Strafzins von 0,4 Prozent an. Carlsburg: "Dieser Zins deckt übrigens noch immer nicht die Kosten, die uns durch den Strafzins der EZB für Banken-Einlagen in der Praxis entstehen. So müssen wir darauf beispielsweise auch noch Geld für die Einlagensicherung abführen."

Bank aus Deutschland streicht Strafzins

Unweit von der Haspa hat sich die Hamburger Volksbank eG indes entschieden, ihren Anfang 2017 eingeführten Strafzins von 0,2 Prozent für private Guthaben ab 500.000 Euro auf Tagesgeldkonten aufzuheben. Betroffene Kunden hätten ihr Geld mit der Zeit umgeschichtet, sagt Sprecherin Heidi Melis. "Am Ende gab es nur noch sehr wenige Kunden mit Guthaben über 500.000 Euro. Daraufhin haben wir uns entschlossen, den Strafzins wieder zu streichen." Wie sich nun die Geldströme der Kunden entwickeln, bleibt abzuwarten.

Viele Institute müssen für das Parken von Geldern bei den Zentralbanken Geld bezahlen. Bei der Europäischen Zentralbank liegt der Einlagensatz bei minus 0,4 Prozent, bei der Schweizerischen Nationalbank bei minus 0,75 Prozent. Während die Weitergabe der Kosten an Firmenkunden in Form von Strafzinsen nichts Ungewöhnliches ist, zählt ein solcher Schritt bei privaten Kunden eher zu den Ausnahmen.

(Bloomberg)