Bundesrat Alain Berset ist nicht zu beneiden: Unter seinen Vorgängern sind bisher alle Versuche gescheitert, das Vorsorgewesen in der Schweiz der demographischen Entwicklung anzupassen. Seit dem vergangenen Mittwoch ist der Vorschlag nun in der Vernehmlassung.

In einem Kommentar warnt der für Helvea tätige Versicherungsanalyst vor negativen Folgen für Anbieter wie Helvetia, Bâloise und Swiss Life, sollte der Vorschlag im vorliegenden Umfang durchkommen.

Einerseits beinhalte die Vorlage eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent, was aus Sicht der Versicherungsindustrie zu begrüssen sei. Andererseits, und das sei von zentraler Bedeutung, sei eine Anhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüttungsquote von 90 auf 92 oder gar 94 Prozent vorgesehen. Diese Quote sei davon abhängig, ob das jeweilige Versicherungsunternehmen alle oder nur gewisse Risiken übernehme.

Swiss Life wäre am stärksten betroffen

Sollte die Vorlage im vorliegenden Umfang durch die Vernehmlassung kommen, sei die Attraktivität des BVG-Geschäfts in Frage zu stellen, so warnt der Analyst. Schon heute würden Anbieter wie Helvetia, Bâloise oder Swiss Life in diesem Bereich nur eine Eigenkapitalrendite von 7 bis 9 Prozent erwirtschaften, was gerade mal die Kapitalkosten decke. Eine Erhöhung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüttungsquote auf bis zu 94 Prozent würde diese Erträge weiter verwässern und das Geschäft zumindest für die börsenkotierten Anbieter unattraktiv machen.

Im Hinblick auf die bis Ende März 2014 dauernde Vernehmlassung sei aber noch alles möglich, so der für Helvea tätige Analyst. Ausserdem hätten die Anbieter zu gegebener Zeit auch die Möglichkeit, sich aus den betroffenen Geschäftsaktivitäten zurück zu ziehen. Absolut betrachtet sei Swiss Life am stärksten von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen. Am Total aller Reserven gemessen relativiere sich dieser Umstand allerdings.