Generalanwalt Giovanni Pitruzzella empfahl dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, ein Urteil zugunsten des US-Konzerns aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuüberweisen. Das Gericht ist an diese Empfehlung zwar nicht gebunden, folgt ihr aber häufig.
Der EU-Kommission zufolge hatte Irland, wo die Europa-Zentrale von Apple sitzt, dem Unternehmen eine unzulässig niedrige Steuerquote eingeräumt. Diese verletze die Beihilfe-Richtlinien der Staatengemeinschaft. Sie forderte Irland daraufhin auf, 13 Milliarden Euro an Steuern nachzufordern. Eine untere europäische Gerichtsinstanz hatte Apples Einspruch dagegen stattgegeben.
EuGH-Generalanwalt Pitruzzella kritisierte in seinem Gutachten diverse Rechtsfehler in diesem Urteil. Unter anderem müssten die von der Kommission vorgebrachten methodischen Fehler der irischen Behörden bei der Festlegung der Steuerquote neu bewertet werden.
(Reuters)