Im Rahmen des Verfahrens seien beim Umgang mit Privatkunden schwere Mängel im Geldwäschereidispositiv festgestellt worden, teilte die Finma am Donnerstag mit. Die Finma verbietet der Handelsbank daher bis auf Weiteres, neue Privatkunden aufzunehmen und setzt einen Prüfbeauftragten ein.
Die Finma leitete im Jahr 2016 wegen möglicher Verletzungen der Geldwäschereivorschriften Abklärungen bei mehr als 30 Schweizer Banken ein und eröffnete gegen die Gazprombank Schweiz schliesslich ein Enforcement-Verfahren. Auslöser des Verfahrens seien Hinweise aus den aufgetauchten sogenannten "Panama Papers" gewesen, so die Finma.
Mängel in der Geldwäschereibekämpfung
Das Verfahren hat ergeben, dass die Gazprombank Schweiz im Zeitraum von 2006 bis 2016 schwer gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes verstossen hatte. Die Bank habe die erforderliche Risikokategorisierung ihrer Geschäftsbeziehungen wiederholt inkorrekt oder verspätet vorgenommen, moniert die Finma. Sie hinterfragte die Geschäftsbeziehungen und Transaktionen nicht mit der notwendigen Tiefe und Sorgfalt und es sei auch keine angemessene Dokumentation sichergestellt worden. Die Bank habe es ausserdem unterlassen, verdächtige Geschäftsbeziehungen innerhalb nützlicher First der Meldestelle für Geldwäscherei zu melden.
Viele der Verstösse reichten auf Kundenbeziehungen zurück, die bereits vor 2009 bei der Vorgängerbank (Russian Comercial Bank) eröffnet worden waren, so die Mitteilung weiter. In der Zwischenzeit habe die Gazprombank Schweiz verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Organisation, das Risikomanagement und die Kontrollfunktionen zu verbessern. Trotzdem hat die Finma sie dazu angewiesen, die Prozesse zur Geldwäschereibekämpfung zu überprüfen und wo nötig anzupassen. Ein Prüfbeauftragter der Behörde soll die Vorgänge nun überwachen.
Enge Überwachung bestehender Kundenbeziehungen
Der Gazprombank Schweiz darf die Geschäftstätigkeit mit Privatkunden auf Geheiss der Finma nicht ausweiten. Neue Privatkundenbeziehungen dürfen nicht eingegangen werden und bestehende seien eng zu überwachen, so die Behörde. Ausserdem müsse die Bank künftig einen mehrheitlich aus unabhängigen Mitgliedern bestehenden Risikoausschuss des Verwaltungsrats bilden.
Bereits hat die Gazprombank eine Stellungnahme zum abgeschlossenen Finma-Verfahren abgegeben. Man akzeptiere den Entscheid, heisst es darin. Und die Bank unterstreicht, dass die Massnahmen ausschliesslich das Geschäft mit Privatkunden betreffen. Zudem trage der Entscheid der Tatsache Rechnung, dass die Probleme weitgehend vor dem Zeitpunkt im Jahr 2009 aufgetreten sind, als die russische Gazprombank das Institut erwarb und anschliessend in Gazprombank (Schweiz) AG umbenannte. Die Bank sei hauptsächlich im Firmenkundengeschäft tätig, das Geschäft mit Privatkunden sei begrenzt. Man werde die Beziehungen mit Privatkunden nun eng überwachen.
«Panama Papers»-Abklärungen abgeschlossen
Mit Blick auf das "Panama Papers"-Verfahren heisst es von der Finma weiter, dass bei über 30 Schweizer Banken Abklärungen zum Umgang mit den Geldwäschereivorschriften vorgenommen wurden. Bei rund 20 Instituten erfolgten vertiefte Abklärungen. Wo notwendig, verlangte die Finma im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Massnahmen zur Verbesserung des Geldwäschereidispositivs. Mit dem Abschluss des Verfahrens gegen die Gazprombank Schweiz seien zugleich auch die verschiedenen Aktivitäten der Finma rund um die "Panama Papers" abgeschlossen.
(AWP)