Andere Anklagepunkte würden im Gegenzug fallen gelassen, schreibt die Nachrichtenagentur Bloomberg. Als erste Person habe sich Detelina Subeva, eine ehemalige Führungskraft innerhalb der globalen Finanzierungseinheit der Grossbank, der Geldwäsche schuldig bekannt, heisst es im Bericht. Subeva und die ehemaligen Banker Surjan Singh und Andrew Pearse werden beschuldigt, den Compliance-Mitarbeitern Informationen vorenthalten zu haben.

Gemäss einer Anfang Januar vor dem Bundesgericht in Brooklyn veröffentlichten Anklage geht es um Kredite von total rund zwei Milliarden Dollar. Mit dem Geld hätten vollumfänglich Entwicklungsprojekte in dem armen Staat etwa für den Thunfischfang, die Küstenüberwachung und Werften finanziert werden sollen. Rund 200 Millionen Dollar davon flossen demnach allerdings in persönliche Taschen und für Schmiergeldzahlungen von Beamten. Allein Mosambiks Ex-Finanzminister soll sieben Millionen Dollar eingestrichen haben.

Interne Kontrollen umgangen

Neben den drei früheren CS-Mitarbeitern war auch der frühere Finanzminister und eine weitere Person in New York im Zusammenhang mit Krediten an das hochverschuldete Mosambik wegen Korruption, Geldwäsche und Wertpapierbetrug angeklagt worden. Die Credit Suisse teilte damals mit, man werde mit den Behörden weiter zusammenarbeiten. Und: Den ehemaligen Mitarbeitern werde vorgeworfen, sich persönlich bereichert und die internen Kontrollen der Bank umgangen zu haben.

Die Grossbank selbst habe nichts vom Verhalten der betroffenen Mitarbeiter wissen können, hatte zudem CS-Verwaltungsratspräsident Urs Rohner an der Generalversammlung Ende April zum Fall gesagt. Die Bank steht in diesem Zusammenhang auch mit der Finanzmarktaufsicht Finma in Kontakt.

Zudem reichte die Nichtregierungsorganisation Public Eye wegen des Schuldenskandals in Mosambik bei der Bundesanwaltschaft in Bern eine Strafanzeige gegen die Credit Suisse ein, wie diese Anfang Mai bekanntgab. Es solle die Frage geklärt werden, ob die Credit Suisse Group ihren organisatorischen Pflichten zur Überwachung der Tochtergesellschaft und zur Verhinderung illegaler Verhaltensweisen nachgekommen ist.

(AWP)