Im Streit um die Zukunft des Innerschweizer Baustoffherstellers Sika hat der Verwaltungsrat am Freitagabend einen Etappensieg gegen die Erbenfamilie Burkard errungen. Das Kantonsgericht Zug hat die Anfechtungsklage der Schenker-Winkler-Holding (SWH) gegen die Beschlüsse der Generalversammlung 2015 abgewiesen. Damit steht der Erfolg des geplanten Verkaufs der Mehrheitsbeteiligung nach Frankreich in den Sternen.

Für die Börse kommt dieser Entscheid überraschend, geriet die Aktie von Sika am Freitag im Vorfeld des Entscheids doch unter Verkaufsdruck. Bei Handelsende resultierte ein Minus von 4,2 Prozent auf 4247 Franken.

Zu Wochenbeginn setzt nun eine kräftige Gegenbewegung ein. An der Schweizer Börse SIX geht es für die Aktie des äusserst erfolgreichen Baustoffherstellers um 14,2 Prozent auf 4850 Franken nach oben. Im Laufe des Morgens markierte sie bei 4932 Franken sogar neue historische Höchstkurse. Beobachter berichten von aggressiven Käufen aus dem In- und Ausland.

Eine mutige Kaufempfehlung nach dem Urteil vom Freitag

Für den für die amerikanische Investmentbank Bernstein tätigen Analysten stellt das Urteil aus Sicht des Verwaltungsrats von Sika einen wichtigen Meilenstein dar. Mit seinem Entscheid habe das Kantonsgericht Zug die zukünftige Diskussionsrichtung grundlegend beeinflusst, so schreibt er weiter. Seines Erachtens liegt die Börse mit ihrer Reaktion vom Freitag völlig falsch, weshalb der Experte mit stark anziehenden Kursnotierungen rechnet. Er empfiehlt die Sika-Aktie wie bis anhin mit "Outperform" und einem Kursziel von 5419 Franken.

Kursverlauf der Sika-Aktie während der vergangenen Handelstage, Quelle: www.cash.ch

Der Berufskollege der Bank Vontobel nimmt das Urteil vom Freitag gar zum Anlass, die Aktie mit einem neu 5550 (alt: 4600) Franken lautenden Kursziel von "Hold" auf "Buy" herauf zu stufen. Seines Erachtens überrascht nicht, dass die Erbenfamilie Burkard den Entscheid an die nächsthöhere Instanz weiterziehen will. Dennoch rechnet der Experte damit, dass Sika der SWH ihr Aktienpaket abkaufen und Saint-Gobain eine Entschädigungszahlung entrichten wird. Über das Wochenende zeigten sich Vertreter von Sika gesprächsbereit und liessen in der Presse durchblicken, dass eventuell sogar das Unternehmen selber als Käufer der Kontrollbeteiligung in Frage käme.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

In einem Kommentar aus dem Hause HSBC wird darauf verwiesen, dass der Mehrheitsaktionär vor der nächsthöheren Instanz in Berufung gehen wolle und vertraglich an den Paketverkauf nach Frankreich gebunden sei. Dennoch begrüsst der verantwortliche Analyst das Urteil vom Freitag und sieht sich darin in seiner Kaufempfehlung sowie im nach den Neunmonatsumsatzzahlen auf 5200 (alt: 5000 Franken) angehobenen Kursziel für die Aktie bestätigt.

Bei der Credit Suisse zeigt man sich überrascht vom Entscheid vom Freitag. In einer Sache zeigt sich die Schweizer Grossbank ziemlich sicher: Saint-Gobain, der französische Käufer der Mehrheitsbeteiligung, werde die Pläne nicht einfach so ohne weiteres aufgeben. Die Aktie wird bei der Credit Suisse deshalb unverändert mit "Neutral" und einem Kursziel von 4600 Franken eingestuft.

Auch eher vorsichtig äussert man sich im hiesigen Berufshandel. Obschon der Entscheid des Kantonsgerichts Zug die zukünftige Stossrichtung zumindest andeute, sei das letzte Wort noch nicht gesprochen. Im ungünstigsten Fall für alle Beteiligten drohe ein langwieriger Rechtsstreit, so lautet der Tenor.