Die Behörde klärt ab, ob U-Blox gegen Regelmeldepflichten verstossen hat. Vorabklärungen hätten genügend Anhaltspunkte geliefert, die auf eine Verletzung der Vorschriften hindeuten würden, teilte die SER am Freitag mit. Aus diesem Grund habe man am (gestrigen) Donnerstag die Untersuchung eröffnet.

Beim möglichen Verstoss geht es laut SER insbesondere um die Pflicht, meldepflichtige Sachverhalte im Zeitraum vom 28. August 2018 bis 26. März 2020 fristgerecht über die dafür vorgesehene elektronische Meldeplattform Connexor Reporting zu übermitteln.

(AWP)