Meyer Burger hat sich vergangene Woche via Privatplatzierung neue Aktien sowie via Privatplatzierung von grünen Wandelanleihen weitere Mittel für den Firmenumbau besorgt. Das hat den Unmut der Aktionärin Gisèle Vlietstra ausgelöst, die die Gleichbehandlung der Aktionäre verletzt sieht. Meyer Burger weist die Vorwürfe zurück.

Die Schweizer Investorin, die laut eigenen Angaben im Rahmen der Kapitalerhöhung im Juli 2020 knapp 2 Prozent an Meyer Burger erwarb, wirft dem Verwaltungsrat vor, statt genehmigtes Kapital zu nutzen, einem Aktionär den Tausch in attraktivere Anleihen oder die Vorzugsplatzierung von Aktien ermöglicht zu haben. Dafür trage der Verwaltungsrat die volle Verantwortung, schrieb die Investorin in einer Mitteilung.

Meyer Burger sei aufgefordert, umgehend zu erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Verletzung der Gleichbehandlung und die Bevorzugung von Aktionären geschehen konnte. Ausserdem solle das Unternehmen offenlegen, welche Aktionäre davon profitiert hätten, teilte Vlietstra weiter mit. Besonders schwerwiegend wäre es ihrer Meinung nach, wenn es sich bei dem bevorzugten Aktionär um Sentis oder Sentis nahestehende Personen handeln würde.

Darüber hinaus solle Meyer Burger erklären, warum die Emission einer Wandelanleihe der Emission von weiteren Aktien aus dem genehmigten Kapital vorgezogen wurde. Der Gesellschaft entstünden nun Zinskosten von über 5 Millionen Euro jährlich. Auch die Eigenkapitalquote verschlechtere sich signifikant. Eine Verwässerung werde dadurch ebenfalls nicht verhindert.

Sentis, hinter der russische Investor Pyotr Kondrashev steht, hält gemäss zuletzt verfügbaren Angaben rund 14 Prozent an Meyer Burger und hatte 2019 vehemente Diskussionen um die Richtung des Unternehmens und der Vertretung von Sentis im Verwaltungsrat geführt.

Meyer Burger wies auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP die von Gisèle Vlietstra erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien und Wandelanleihen vom 1. Juli 2021 zurück. Die Gleichbehandlung der Aktionäre sei nicht verletzt worden, hielt das Unternehmen fest.

Insbesondere seien weder der Sentis Capital PCC noch Sentis nahestehenden Personen Aktien oder Wandelanleihen zugeteilt worden. Im Rahmen dieser Transaktionen würden auch keine Meyer-Burger-Aktien von Sentis platziert.

(AWP)