Die kleine Kammer (Ständerat) des ‌Schweizer Parlaments ⁠schob eine eigentlich für den heutigen Donnerstag erwartete Abstimmung zu einer Verschärfung der Anforderungen auf, weil sich ⁠viele Redner zu der Vorlage äussern wollten. Der Ständerat werde die Beratung am Mittwochmorgen wieder aufnehmen, erklärte Präsident Stefan Engler. Dann ‌werde sich Finanzministerin Karin Keller-Sutter äussern, bevor das Geschäft abgeschlossen werde.

Die Regierung ‌in Bern (Bundesrat) will mit einem Massnahmenpaket verhindern, dass ​es nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 und deren anschliessender Übernahme durch die UBS zu einer erneuten Banken-Schieflage kommt. Der Vorschlag des Bundesrates würde dem Vermögensverwaltungsriesen zusätzliche Kernkapitalanforderungen von rund 20 Milliarden Dollar aufbürden. Die UBS bekämpft den Vorstoss, weil sie so weniger Geld für Wachstum und Ausschüttungen an ‌die Aktionäre zur Verfügung hätte.

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht dabei der für die UBS gewichtigste Kostenblock, die Unterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften. Während die Regierung will, dass diese mit 100 Prozent hartem Eigenkapital unterlegt werden, überwies die Wirtschafts-Kommission ​des Ständerats Ende August einen deutlich sanfteren Gegenvorschlag, der 50 Prozent hartes Kernkapital ​und 50 Prozent sogenannte AT1-Anleihen vorsieht. AT1-Anleihen sind für die ​Bank wesentlich günstiger. «Es ging der Kommission darum, eine Balance zwischen dem legitimen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und der ebenso legitimen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes ‌zu finden», erklärte Kommissionspräsident Erich Ettlin.

In der Debatte am Donnerstag erhielt ein dritter Vorschlag viel Zuspruch. Mitte-Politiker Peter Hegglin sprach sich dafür aus, dass die UBS die Auslandstöchter mit 90 Prozent Eigenkapital unterlegen müsse. «Damit würden ​wir ein ​Signal für einen sicheren, einen vertrauenswürdigen Bankenplatz aussenden», erklärte ⁠er. Die UBS wollte sich zu den Beratungen des Parlaments ​nicht äussern.

Mit der bevorstehenden Abstimmung ⁠im Ständerat ist der parlamentarische Prozess noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich im Dezember nimmt sich die grosse Kammer (Nationalrat) ‌des Themas an und kann dabei auch zu einem anderen Entscheid gelangen als der Ständerat. Um ein Gesetz zu verabschieden, müssen sich beide Kammern auf einen Vorschlag einigen. Doch ‌selbst wenn sich das Parlament auf ein UBS-freundliches Gesetz verständigen sollte, kann ​der Konzern noch nicht völlig aufatmen. Die Leitung der Sozialdemokraten hat eigenen Angaben zufolge kürzlich entschieden, eine Volksabstimmung anzustrengen, falls der Gesetzesvorschlag sanfter ausfällt als die Vorlage der Regierung.

(Reuters)