Eine  Zuwanderungsabgabe für EU-Arbeitskräfte fordert die zuständige Ständeratskommission im Rahmen der Umsetzung des EU-Vertragspakets. Die Zuwanderungsabgabe soll die von der EU und der Schweiz ausgehandelte Schutzklausel bei den Bilateralen III ergänzen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid für dieses Instrument fiel mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Diese Abgabe soll für unselbstständig Erwerbstätige bei den Unternehmen erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein.

Die Kommission ist überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schafft, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen, wie es hiess. Die Erträge der Abgabe sollen an die Bevölkerung verteilt werden. Die Abgabe soll auch für Drittstaatsangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.

(AWP)