Die einflussreiche Kommission für Wirtschaft und Abgaben der kleinen Kammer (Ständerat) überwies am Montag einen wesentlich sanfteren Gegenvorschlag zur Regierungsvorlage. So soll die UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften mit 50 Prozent hartem Kernkapital (CET1) und 50 Prozent sogenannten AT1-Anleihen unterlegen. Der Bundesrat mit Finanzministerin Karin Keller-Sutter fordert dagegen 100 Prozent hartes Kernkapital, das für die Bank wesentlich teurer ist als AT1-Anleihen.
Die Regierung will mit einem Massnahmenpaket verhindern, dass es nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 und deren anschliessender Übernahme durch die UBS zu einer erneuten Banken-Schieflage kommt. Der Vorschlag des Bundesrates würde dem Vermögensverwaltungsriesen zusätzliche Kernkapitalanforderungen von rund 20 Milliarden Dollar aufbürden. Die UBS bekämpft den Vorstoss, weil sie so weniger Geld für Wachstum und Ausschüttungen an die Aktionäre zur Verfügung hätte.
In der Kommission sprachen sich zehn Mitglieder für den milderen Alternativvorschlag aus, zwei dagegen. «Es ist kein Sieg für die UBS, das ist eine Lösung, die der Schweiz dient», erklärte Kommissionspräsident Erich Ettlin von der Partei «Die Mitte». Die Abgeordneten versuchten, einen Mittelweg zwischen dem Schutz der Steuerzahler bei einer möglichen zukünftigen Bankenkrise und der Wettbewerbsfähigkeit des Instituts zu finden. Der Kommissionsvorschlag führe dazu, dass die UBS nicht viel mehr Kernkapital vorhalten müsse als gemäss den geltenden Bestimmungen, erklärte Ettlin.
Um AT1-Anleihen sicherer zu machen, will die Kommission diese gegenüber den geltenden Bestimmungen aber strenger ausgestalten. So müsste die Bank AT1-Zinszahlungen und Ausschüttungen an die Aktionäre aussetzen, wenn das Eigenkapital unter einen Schwellenwert von etwa elf Prozent fällt. Sollte eine Erholung ausbleiben, müssten auch Bonus-Zahlungen reduziert werden.
Für Eva Herzog (SP), die der Entscheidung der Kommissionsmehrheit kritisch gegenübersteht, reicht das nicht. «Eigentlich behalten wir den Ist-Zustand, auch wenn jetzt behauptet wird, das sei ein Aufbau.» Bei einer möglichen zukünftigen UBS-Krise könne keine andere grosse Schweizer Bank mehr eingreifen. «Deshalb ist es am Schluss der Steuerzahler.»
Dem Schweizer Bankenverband geht selbst der Vorschlag der Kommission noch zu weit, weil an den Konkurrenz-Finanzplätzen in Europa, den USA und dem Vereinigten Königreich andere Regeln gälten. «Die Schweizerische Bankiervereinigung lehnt diesen Schweizer Sonderweg ab.»
Der Gesetzentwurf könnte nun bereits im September im Ständerat debattiert werden, bevor sich die grosse Kammer (Nationalrat) des Themas annimmt. Dort könnten die Anliegen der UBS dann möglicherweise auf weniger Verständnis stossen. Schliesslich müssen sich beide Kammern auf die Gesetzesanpassung verständigen. Die Mehrheitsverhältnisse sind im Parlament noch unklar. Mit endgültigen Kapitalregeln wird allerfrühestens Ende 2026 gerechnet. Ettlin zufolge ist es aber wahrscheinlich, dass sich der Prozess ins kommende Jahr hinzieht.
(Reuters/cash)

