Die Zinsen auf dem "Sparbüechli" und Privatkonten gehen jedes Jahr weiter zurück. Vereinzelt Zahlen Banken überhaupt keine Zinsen mehr. Die mickrigen Zinserträge unterliegen dann erst noch der Verrechnungssteuer. Nicht auszuschliessen ist zudem die Einführung von Negativzinsen. Für institutionelle Kunden ist dies teilweise schon Realität.

Es gibt aber kleine, beliebte Abhilfen: Wer im "richtigen" Kanton wohnt, kann von vergleichsweise hohen Zinsen profitieren, wenn die Steuern kurz nach dem Erhalt der provisorischen Steuerrechnung im Frühling überwiesen werden.

In der Spitzengruppe rangiert wie schon im Vorjahr das Trio Zug, Glarus und Obwalden mit je 2 Prozent (siehe Tabelle unten). Dahinter folgen die Kantone Zürich, Nidwalden und Neuenburg mit je 1,5 Prozent. Die Zinserträge sind verrechnungssteuerfrei.

In der Stadt Zürich ist es sogar möglich, die vermutete Steuerschuld Anfang Jahr einzuzahlen. Der Betrag wird dann bis zum Stichtag am 1. Oktober 2015 mit 1,5 Prozent verzinst. Allerdings werden Beträge, die unrealistisch weit von der potenziellen Steuerschuld entfernt sind, vom Steueramt zinslos retourniert.

Zinsen sogar gesenkt

Am wenigsten erhalten Steuerzahler der Kantone Baselland, Freiburg oder Solothurn für die vorzeitige Einzahlung. Kein Kanton hat die Vergütungszinsen erhöht, wie Nachfragen von cash ergeben. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. So haben zum Beispiel der Kanton Baselland die Zinsen von 0,5 auf aktuell 0,2 Prozent gesenkt und Luzern von 0,5 auf neu 0,3 Prozent. In Anbetracht der anhaltenden Tiefzinspolitik der Schweizerischen Nationalbank dürften sich in Zukunft weitere Kantone gezwungen sehen, ihre Zinsen nach unten anzupassen.

Fällt die definitive Einschätzung nun höher aus als die provisorische, erhebt das Steueramt einen Ausgleichszins bis zum Rechnungsdatum. Fällt sie hingegen tiefer aus, erhält der Steuerpflichtige den entsprechenden Betrag plus entsprechender Verzinsung zurück. Hier divergieren die Zinssätze von Kanton zu Kanton.

Steuerpflichtige können ihre Einkommenssteuern für 2014 bereits heute auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung für alle Wohnkantone und Gemeinden annähernd berechnen. Zudem verfügen auch die kantonalen Steuerverwaltungen jeweils über eigene Steuerrechner (hier gehts zum Steuerrechner des Kantons Zürich).

Auf dem verspätet bezahlten Steuerbetrag schlägt nach Ablauf der dreissigtägigen Zahlungsfrist ein Verzugszins zu Buche. Auch hier unterscheiden sich die Sätze von Kanton zu Kanton erheblich (siehe Tabelle).

Bei frühzeitiger Überweisung der direkten Steuern an den Bund gibts 0,25 Prozent. Ein Zahlungsverzug wird mit einem "Strafzins" von 3 Prozent belegt.

Die Vergütungs- und Verzugszinsen der Kantone für 2015

Kanton Vergütungszins p.a. in% Verzugszins p.a. in %
Zug 2 2
Glarus 2 4,5
Obwalden 2 5
Zürich 1,5 4,5
Nidwalden 1,5 5
Neuchâtel 1,5 4,5
Uri 1 4,5
St.Gallen 1 4
Schwyz 1 3,5
Vaud 1 3
Appenzell a.R. 1 5
Appenzell i.R. 1 4,5
Basel-Stadt 0,5 5
Graubünden 0,5 4
Aargau 0,5 5,5
Genève 0,5 3
Wallis 0,5 3,5
Schaffhausen 0,5 5
Thurgau 0,5 3
Luzern 0,3 5
Bern 0,25 3
Tessin 0,25 2,5
Solothurn 0,25 3
Jura 0,25 5
Fribourg 0,2 3
Baselland 0,2 6

Quelle: cash.ch, Stand: 9. Januar 2015