Sparer stehen angesichts der nun seit einigen Jahren herrschenden Tiefzinsphase auf verlorenem Posten. Das Gros der Finanzinstitute zahlt kaum mehr etwas auf Spareinlagen. Kürzlich überraschte auch Postfinance, die für vergleichsweise hohe Sparzinsen bekannt war, mit einem Zinsschnitt auf breiter Basis (cash berichtete).

Doch es gibt Alternativen: Steuerämter. Anstatt das Geld zu teils mickrigen Zinsen auf die Bank zu tragen, kann es sich lohnen, den Steuerbetrag frühzeitig an das Steueramt zu überweisen – bezahlt werden muss er ohnehin. Die meisten Kantone verschicken die provisorische Steuerrechnung ab Ende Januar.

Zürich vorne mit dabei

cash machte sich auf und klapperte die Steuerämter einzeln ab mit der Frage, wie viel Zins sie ihren Frühzahlern in diesem Jahr entrichten. Die Auswertung liest sich wie die Finanzstärke der einzelnen Kantone. So überrascht es kaum, dass der "Gewinner" der Kanton Zug ist. Die Steueroase gewährt seinen Steuerpflichtigen einen Vergütungszins von 2 Prozent auf den einbezahlten Betrag. Zug teilt die Spitzenposition mit Glarus und Obwalden (siehe Tabelle).

Auch der Kanton Zürich ist grosszügig. Er gewährt den Steuerpflichtigen einen Zins von 1,5 Prozent, wenn sie den Betrag frühzeitig überweisen. Ebensoviel zahlt der Halbkanton Nidwalden und Neuenburg. Die knausrigen Kantone heissen Bern, Solothurn und Jura. Sie gewähren mit 0,25 beziehungsweise 0,1 Prozent bis zu zwanzig Mal weniger Zins als etwa Zug.

Bei frühzeitiger Überweisung der direkten Steuern an den Bund gibts 0,25 Prozent. Ein Zahlungsverzug schlägt mit einem "Strafzins" von 3 Prozent zu Buche.

Wie lange die Steuerzahler vom Vorzugszins profitieren, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Für den Kanton Zürich gilt: Sämtliche Zahlungen, die Steuerzahler im Kalenderjahr 2014 vor dem 1. Oktober 2014 geleistet haben, werden bis zur Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu seinen Gunsten verzinst. Anders im Kanton St. Gallen. Dort gilt als Stichtag der 31. Juli.

Wichtig zu wissen: Die Kantone akzeptieren in der Regel keine Vorauszahlungen, die massiv vom Steuerbetrag des letzten Jahres abweichen. Steuerpflichtige können ihre Einkommenssteuern für 2013 bereits heute auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung für alle Wohnkantone und Gemeinden annähernd berechnen.

Zinsen dürften unter Druck kommen

Steuerpflichtige, welcher die Steuern nach dem Stichtag überweisen, müssen für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuerforderung und der Zustellung der Schlussrechnung einen Ausgleichzins bezahlen. Die Erhebung des Ausgleichszinses ist ein Gebot des Gleichheitsgrundsatzes und gewährleistet, dass Steuerpflichtige, die ihre Steuern nach deren Fälligkeit bezahlen, keinen Zinsvorteil erlangen. Der Satz ist in den meisten Kantonen gleich hoch wie der Vergütungszins.  

Aufgrund der Prognosen aus Bank- und Finanzkreisen ist weiterhin mit kellertiefen Marktzinsen zu rechnen. So könnten sich die kantonalen Steuerämter inskünftig verstärkt gezwungen sehen, die Vergütungszinsen nach unten anzupassen. Vor zwei Jahren zum Beispiel senkte der Kanton Zürich den Satz von 2 auf 1,5 Prozent. Und der Kanton Uri zahlte letztes Jahr 2 Prozent. Im 2014 sind es nur noch 1 Prozent.

Tendenziell Druck auf die Zinsen wird auch der 9-Milliarden-Verlust der Schweizerischen Nationalbank für das Gesamtjahr 2013 auslösen. Zum ersten Mal seit 1907 bekommen Bund und Kantone kein Geld von der Nationalbank. Die Regierungen haben die Gelder jedoch bereits ins Budget eingerechnet: insgesamt 333 Millionen Franken beim Bund und 667 Millionen Franken bei den Kantonen.

Unterschiedlich hoch sind übrigens die Verzugszinsen. Diese kommen zum Tragen, wenn Steuerpflichtige die Steuern nach 30 Tagen ab Zustellung der definitiven Schlussrechnung nicht überwiesen haben. Je nach Kanton variieren diese Sätze zwischen 2 und 5 Prozent (siehe Tabelle).

 

Die Vergütungs- und Verzugszinsen der Kantone für 2014

 

KantonVergütungszins p.a.Verzugszins p.a.
Zug22
Glarus24,5
Obwalden25
Zürich1,54,5
Nidwalden1,55
Neuenburg1,5 (Ausgleichszins 3,5)4,5 / 10*
Uri14,5
St. Gallen14
Schwyz13,5
Waadt13
Appenzell a.R.15
Appenzell i.R.n.a.4,5
Baselland0,55
Baselstadt0,55
Graubünden0,54
Aargau0,55
Luzern0,55
Genf0,53
Wallis0,5 (Ausgleichszins 3,5%)3,5
Schaffhausen0,55
Thurgau0,53
Bern0,253
Tessin0,252,5
Solothurn0,253
Jura0,1 (Ausgleichszins 0,25%)5
Fribourg**1,53

Quelle: cash.ch (Stand 8.1.2014)

* abhängig vom Zahlungsmodus

** Zahlen 2013