Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Instituts in Zusammenhang mit der Lieferung von Daten zu UBS-Konten an die französische Steuerbehörde am Mittwochabend ab.

Das Gericht lasse die UBS in noch offenen Einzelverfahren gegen die Lieferung der Daten nicht mehr zu. Die Bank habe in dem jahrelangen Rechtsstreit bereits sämtliche Argumente vorbringen dürfen, so die Begründung. Die UBS erklärte am Donnerstag: "Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis."

Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war eine Liste mit zehntausenden Kontonummern, die deutsche Ermittler bei einer Hausdurchsuchung bei der UBS beschlagnahmt und anschliessend an die französischen Behörden weitergeleitet hatten. Die Franzosen wollten daraufhin abklären, ob sich auf der Liste auch Steuerbetrüger befinden, und hatten die Schweizer Steuerbehörde daher um Amtshilfe gebeten.

Die UBS hatte sich jedoch dagegen gesperrt. Vor rund einem Jahr hatte das höchste Schweizer Gericht in einem Präzedenzfall grünes Licht gegeben für die Weitergabe der Daten zu über 40'000 UBS-Konten. Mit dem Urteil des Bundesgerichts wurde das Bankgeheimnis weiter geschwächt.

UBS kann immer noch anfechten

Doch die UBS gab nicht auf und beanspruchte in den Verfahren rund um die Übermittlung der noch nicht gelieferten Daten eine Parteistellung. Dies lehnte das Bundesverwaltungsgericht ab. Die Bank muss nun innerhalb von zehn Tagen entscheiden, ob sie das Urteil anfechten will. Allerdings nimmt das Bundesgericht den Fall nur an, wenn es zum Schluss kommt, dass es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt.

Die UBS befürchtet, dass die Daten in dem laufenden Strafverfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche verwendet werden. Ein Gericht in Paris hatte das Institut im Februar 2019 in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Die Bank kündigte damals umgehend Berufung an. Das Berufungsverfahren beginnt am 8. März 2021.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, es sei nicht ersichtlich, wieso Frankreich die Zusicherung, die Daten nicht im Strafprozess zu verwenden, brechen sollte.

(Reuters)