Der letzte Handelstag sowie das Datum der Dekotierung würden nach Vorliegen des rechtskräftigen Kraftloserklärungsurteils des Obergerichts des Kantons Zug festgelegt, heisst es in einer Mitteilung Von Lifewatch vom Donnerstag.

Die Dekotierung war Anfang Oktober beantragt worden, nachdem Lifewatch vom US-Unternehmen Biotelemetry übernommen worden war. Bereits Ende August war das Unternehmen von gewissen Publizitätsvorschriften für börsenkotierte Gesellschaften befreit worden. Unter anderem musste Lifewatch im laufenden Geschäftsjahr keinen Halbjahresbericht vorlegen.

(AWP)