Ein UBS-Verwaltungsrat verkaufte kürzlich Aktien der von ihm strategisch geführten Grossbank im Wert von 3,32 Millionen Franken. Ein Mitglied der Geschäftsleitung tat es ihm gleich, jedoch ein Stück umfangreicher: Das veräusserte Aktienpaket beläuft sich auf 4,46 Millionen Franken. 

Die beiden Transaktionen – total 7,78 Millionen Franken – datieren in der Datenbank der Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation (SER) vom 3. beziehungsweise 4. September. Aufgrund der Meldefrist, die sich auf maximal fünf Handelstage erstrecken darf, werden die zwei Verkäufe nicht vor dem 27. August durchgeführt worden sein.

Um den Monatswechsel August/September hatten die UBS-Valoren einen satten Anstieg hinter sich. Allein seit Anfang Jahr waren sie um rund 20 Prozent gestiegen – deutlich stärker als der Gesamtmarkt. Gewinnmitnahmen sind daher ein möglicher Grund der beiden Management-Transaktionen. Weder die Bank noch die Top-Manager waren allerdings verpflichtet, bei diesen Verkäufen von unternehmenseigenen Aktien die Motive offenzulegen. Deshalb kann auch der auslösende Grund nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Neben Gewinnmitnahmen ist beispielsweise auch ein kurzfristiger Mittelbedarf für private Projekte denkbar.

Bei der UBS kommen Management-Verkäufe in Millionen-Franken-Höhe immer wieder vor. Ende August wurde ein Aktien-Verkauf von 2,19 Millionen Franken bei der SER gemeldet, Anfang August einer über 3,47 Millionen Franken. Im Mai sind vier veräusserte Pakete im Gesamtwert von 16,84 Millionen Franken in der SER-Datenbank verzeichnet. Allerdings ist ein direkt spürbarer Einfluss auf den Aktienkurs unrealistisch. Denn selbst millionenschwere Transaktionen machen nur ein paar Tausendstelprozent der gesamten UBS-Marktkapitalisierung aus. Eine Signalwirkung an andere Marktteilnehmer kann hingegen nicht ausgeschlossen werden. So kann es sein, dass manche Börsianer wegen solcher Verkäufe misstrauisch werden und ebenfalls Aktien abstossen.

Dabei dürften die Nerven der Anlegerinnen und Anleger in nächster Zeit ohnehin getestet werden. Die Diskussion um die Kapitalanforderungen an die UBS ist Anfang September in die «heisse» Phase gegangen. Die zuständige Ständeratskommission hatte ihren Beschluss kommuniziert und war dabei vom bundesrätlichen Vorschlag auf eine vermittelnde Lösung eingeschwenkt. Demnach soll die UBS ihre Auslandstöchter zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) und zu 50 Prozent mit AT1-Anleihen unterlegen.

Als Nächstes ist das Plenum des Ständerats am Zug. Die kleine Kammer wird nach aktueller Planung am kommenden Donnerstag (17. September) über die Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen von systemrelevanten Banken beraten. Danach geht die Vorlage in den Nationalrat. Da es um eine Gesetzesänderung geht, ist auch eine Volksabstimmung möglich.

Reto Zanettin
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