Die kleine Kammer (Ständerat) des ‌Schweizer Parlaments sprach ‌sich am ​Donnerstag für einen Vorschlag aus, demzufolge die UBS ihre ausländischen Tochtergesellschaften mit 90 Prozent ‌hartem Kernkapital (CET1) unterlegen muss. Die für die UBS vorteilhaftere Alternative ​hätte vorgesehen, dass ​das Institut die ​Auslandstöchter mit 50 Prozent ‌hartem Kernkapital (CET1) und 50 Prozent sogenannten AT1-Anleihen unterlegen ​muss. AT1-Anleihen ​sind für ⁠Banken wesentlich günstiger ​als hartes Eigenkapital.

Die neuen Eigenkapitalregeln sollen das «Too big to fail»-Dispositiv schärfen. Der Ständerat fällte seinen Entscheid am Mittwoch mit 29 zu 16 Stimmen. Er wählte dabei einen von einer starken Minderheit beantragten Weg.

Die UBS und auch grosse Wirtschaftsverbände hatten in den Tagen vor dem Entscheid öffentlich Position bezogen gegen diesen Minderheitsantrag. Eine 90-Prozent-Unterlegung mit hartem Kernkapital sei kein Kompromiss zum Bundesratsvorschlag, schrieb die UBS. Dies würde ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schaden.

Der Bundesrat und eine weitere Minderheit im Rat wünschten eine noch strengere Auflage, nämlich eine vollständige Unterlegung von Auslandbeteiligungen mit hartem Eigenkapital. Ihr Antrag unterlag aber.

(Reuters/AWP)